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Öffentliche Bekanntmachung

der Gemeinde Friedewald

Wasserhärtegrade 

Gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG) in der Fassung vom 17. Juli 2013 (BGBl. I S. 2538), zuletzt geändert durch Artikel 10 Absatz 3 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3274), haben die Wasserversorgungsunternehmen dem Verbraucher den Härtebereich des von ihnen abgegebenen Trinkwassers jährlich einmal in geeigneter Form bekanntzugeben.

Nach den Untersuchungsergebnissen der Gesellschaft für Wasser- und Abwasserservice mbH, Luisenthal, vom 28. April 2025 geben wir für die Gemeinde Friedewald folgende Wasserhärtezahlen bekannt:

1.         Ortsteil Friedewald (Tiefzone):

            2,91 mmol/l @ 16,3 °dH @ Härtebereich hart

2.         Ortsteil Hillartshausen:

            4,83 mmol/l @ 27,0 °dH @ Härtebereich hart

3.         Ortsteil Lautenhausen

            4,20 mmol/l @ 23,5 °dH @ Härtebereich hart

4.         Ortsteil Motzfeld

            2,83 mmol/l @ 15,8  °dH @ Härtebereich hart

 

 

Friedewald, 10. November

 

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Friedewald

 

Julian Kempka

Bürgermeister

Gemeindeverwaltung

Schlossplatz 2
36289 Friedewald

Tel.: (0 66 74) 92 10-0
Fax: (0 66 74) 92 10-50

E-Mail: info@friedewald-hessen.de

 

 

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