Gemeindewahl vom 15.03.2026

24.04.2026

Nachrücken von Bewerbern

Herr Bernd Stahl, Alte Hersfelder St. 60, 36289 Friedewald, hat mit Wirkung vom 15.04.2026 wegen der Wahl in das Amt des ehrenamtlichen Ersten Beigeordneten auf sein Mandat als Gemeindevertreter verzichtet.

Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 197) FFN 333-7 zuletzt geändert durch Art. 7 G zur Erleichterung der Bürgerbeteiligung auf Gemeindeebene und zur Änd. kommunalrechtlicher Rechtsvorschriften vom 20. 12. 2015 (GVBl. S. 618) rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin / der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) mit den meisten Stimmen an seine Stelle.

Ich stelle daher nach § 34 (3) KWG fest, dass

Herr Jonathan Barth, Rhönblick 21 36289 Friedewald

in die Gemeindevertretung der Gemeinde Friedewald nachrückt.

Herr Udo Wolf, Alte Hersfelder Straße 62, 36289 Friedewald, hat mit Wirkung vom 15.04.2026 wegen der Wahl in das Amt des ehrenamtlichen Beigeordneten auf sein Mandat als Gemeindevertreter verzichtet.

Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 197) FFN 333-7 zuletzt geändert durch Art. 7 G zur Erleichterung der Bürgerbeteiligung auf Gemeindeebene und zur Änd. kommunalrechtlicher Rechtsvorschriften vom 20. 12. 2015 (GVBl. S. 618) rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin / der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der Offenen Liste (OL) mit den meisten Stimmen an seine Stelle.

Ich stelle daher nach § 34 (3) KWG fest, dass

Herr Frank Mindum, Kupper Weg 3, 36289 Friedewald,

in die Gemeindevertretung der Gemeinde Friedewald nachrückt.

 

Herr Günter Scheer, Schneegasse 5, 36289 Friedewald, hat mit Wirkung vom 22.04.2026 wegen der Wahl in das Amt des ehrenamtlichen Beigeordneten auf sein Mandat als Mitglied im Ortsbeirat Friedewald verzichtet.

Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 197) FFN 333-7 zuletzt geändert durch Art. 7 G zur Erleichterung der Bürgerbeteiligung auf Gemeindeebene und zur Änd. kommunalrechtlicher Rechtsvorschriften vom 20. 12. 2015 (GVBl. S. 618) rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin / der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der Gemeinschaftsliste Friedewald mit den meisten Stimmen an seine Stelle.

Ich stelle daher nach § 34 (3) KWG fest, dass

Herr Roland Peter, Grüner Weg 5, 36289 Friedewald,

in den Ortsbeirat der Gemeinde Friedewald nachrückt.

Gegen diese Feststellungen sind die Rechtsmittel nach §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Danach kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einsprüche nicht geltend gemacht werden. Über den Einspruch entscheidet die Gemeindevertretung. Gegen den Beschluss der Gemeindevertretung steht den Beteiligten die Klage im Verwaltungsstreitverfahren zu (§ 27 KWG).

Friedewald, 23.04.2026

Julian Kempka

Gemeindewahlleiter