02.10.2024
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bietet nunmehr auch für Betreiber von Bestandswindenergieanlagen die Möglichkeit, dass Städte und Gemeinden am Ausbau von Windenergieanlagen oder PV-Freiflächenanlagen beteiligt werden können. Die Betreiber können den Kommunen dazu freiwillig - ohne die Verpflichtung zu einer Gegenleistung – bis zu 0,2 Cent pro kWh des produzierten Stroms anbieten.
Diese Regelung gilt für alle Anlagen größer 1.000 kW Nennleistung, die in der Kommune selbst stehen oder in einem Umkreis von 2,5 km errichtet wurden. Dies betrifft in der Gemeinde Friedewald unter anderen zwei Bestandswindenergieanlagen auf dem Gebiet der Friedewalder Hute.
Die Windenergieanlagenbetreiber Michael Rudewig und Michael Joppich haben sich bereiterklärt, ihre Region zu unterstützen und die Kommune freiwillig an den Erträgen partizipieren zu lassen.
Die Gemeinde Friedewald erhält dadurch in 2024 und den Folgejahren rund 10.000 Euro pro Jahr.
Kürzlich wurden die entsprechenden Verträge im Rathaus von Michael Rudewig und Michael Joppich sowie Bürgermeister Julian Kempka und dem Beigeordneten Udo Wolf unterzeichnet.
Bürgermeister Julian Kempka ist dankbar für diese unverhoffte Unterstützung, denn die zusätzliche Einnahme werde dem Gemeindehaushalt zugeführt.