Gemeinde Friedewald fordert Hundebesitzer zur Anmeldung ihrer Hunde auf

12.01.2024

Die Gemeinde Friedewald möchte alle Hundebesitzer daran erinnern, dass gemäß der geltenden Hundesteuersatzung alle Hunde, die älter als drei Monate sind, bei der Gemeinde anzumelden sind. Die Steuerpflicht entsteht mit dem 1. des Monats, in dem ein Hund in einen Haushalt aufgenommen wird. Bei Hunden, die der Halterin oder dem Halter durch Geburt von einer von ihr oder von ihm gehaltenen Hündin zuwachsen, beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Hund drei Monate alt wird.

Die Anmeldung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern dient auch dazu, die ordnungsgemäße Besteuerung von Hunden in unserer Gemeinde sicherzustellen.

Die Anmeldung kann persönlich im Rathaus oder online über das entsprechende Formular auf der Webseite der Gemeinde erfolgen.

Die Höhe der Hundesteuer richtet sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde und wird jährlich erhoben. Mit den Einnahmen aus der Hundesteuer werden unter anderem die Kosten für die Unterhaltung von öffentlichen Grünflächen und die Bereitstellung von Hundekotbeuteln gedeckt.

Wir appellieren an alle Hundebesitzer, ihrer Verantwortung nachzukommen und ihre Hunde ordnungsgemäß bei der Gemeinde anzumelden. Bei Fragen zur Anmeldung oder zur Höhe der Hundesteuer stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Kooperation.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Friedewald

Julian Kempka
Bürgermeister