07.12.2023
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie auf die Änderungen im Pass- und Ausweisrecht hinweisen.
Kinderreisepässe dürfen ab dem 01. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt oder verlängert werden. Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit verwendet werden und laufen dann aus.
Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen außerhalb der EU geplant, benötigt jedes Kind – wie auch die Eltern – einen regulären Reisepass.
Ab dem 01. Januar 2024 beträgt die Grundgebühr für antragstellende Personen ab 24 Jahren beim Reisepass nicht mehr 60,00 €, sondern 70,00 €. Die Gebühr unter 24 Jahren bleibt bei 37,50 €.
Die Gebühr für einen Personalausweis bleibt unverändert (unter 24 Jahre 22,80 € und über 24 Jahre 37,00 €).
Zur Beantragung benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Passbild, das „alte“ Pass-/Ausweisdokument und die entsprechende Gebühr.
Bitte beachten Sie bei einer geplanten Reise, dass die Antragsdauer derzeit für Personalausweise bei 2-3 Wochen und für Reisepässe bei 3-4 Wochen liegt.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an Frau Anna-Lena Axmann wenden:
Telefon: 06674 – 9210 60 oder Mail: anna-lena.axmann@friedewald-hessen.de