11.08.2023
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in der letzten Zeit kam es vermehrt vor, dass Gegenstände zum Gedenken vor und auf den Urnenstelen abgestellt wurden. Dies ist gemäß unserer Satzung zur Friedhofsordnung nach §23 Absatz 4 nicht erlaubt. Der Satzungsinhalt lautet wie folgt:
„Die Anlage und Pflege der Anlage obliegt ausschließlich der Gemeinde. Vor den Urnenkammern dürfen nur Sargauflagen sowie Kränze nach der Trauerfeier abgelegt werden, die nach Verwelken von den Angehörigen in die eigens dafür aufgestellten Behältnisse entsorgt werden müssen. Geschieht dies nicht, so kann die Friedhofsverwaltung die Blumen und Kränze ohne Ankündigung beseitigen. Blumenschalen oder andere Gestecke/Gegenstände dürfen nicht vor den Urnenkammern abgestellt werden,… .“
Wir bitten Sie, Ihre Blumenschalen oder andere Gestecke/Gegenstände im Bereich der Urnenstelen bis zum 25.08.2023 zu entfernen. Sollte dies nicht geschehen, ist die Friedhofsverwaltung gezwungen, diese umgehend zu beseitigen.
Ihre Friedhofsverwaltung