Wahl der Schöffinnen und Schöffen

25.05.2023

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Friedewald

Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028

Auslegung der Vorschlagsliste für die Gemeinde Friedewald gem. § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Friedewald hat in ihrer Sitzung am 24.05.2023 die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 beschlossen.

Die Vorschlagsliste ist gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom

02.06.2023 bis 09.06.2023

zu jedermanns Einsicht während den Öffnungszeiten im Rathaus Friedewald, Schlossplatz 2, Zimmer 3, 36289 Friedewald, öffentlich ausgelegt.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Friedewald, Schlossplatz 2, 36289 Friedewald, Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

 

Friedewald, den 25.05.2023

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Friedewald


Julian Kempka

Bürgermeister