Neuwahl eines Mitglieds im Ortsgericht

23.05.2023

Amtliche Bekanntmachung

Auf Grund des Ausscheidens eines Ortsgerichtsmitglieds ist die Neubesetzung dieses Ehrenamtes notwendig.

Nach dem Hessischen Ortsgerichtsgesetz (OGG) werden die Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Gemeinde von der Direktorin des Amtsgerichts ernannt.

Gemäß § 8 OGG dürfen zu Ortsgerichtsmitgliedern nur solche Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Außerdem sollten sie mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein.

Im Übrigen ist Folgendes zu beachten:

Zum Ortsgerichtsmitglied darf nicht gewählt werden, wer

  1. seinen Wohnsitz nicht oder nicht mehr im Bezirk des Ortsgerichts hat oder
  2. die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt oder
  3. als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen ist.

Im Dienst befindliche Richter sowie Beamte im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichts steht (z. B. Rechtspfleger in Nachlass- und Zwangsversteigerungsangelegenheiten), sollen nicht zu Ortsgerichts-mitgliedern ernannt werden.

Wir bitten daher um Interessenbekundungen bis zum 23.06.2023 bei der Gemeinde Friedewald, Frau Abel, Zimmer 3, Schlossplatz 2, 36289 Friedewald (Tel. 06674 - 92 10 40 oder katharina.abel@friedewald-hessen.de).

Friedewald, 22.05.2023

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Friedewald

 

 

Julian Kempka

Bürgermeister