24.11.2022
Hinweis zur Anleinpflicht für Hunde
sowie zur Vermeidung bzw. Beseitigung von Verunreinigungen auf
öffentlichen Straßen und öffentlichen Plätzen
In letzter Zeit werden beim Ordnungsamt zunehmend Beschwerden über frei umherlaufende Hunde sowie über Verunreinigungen durch Hundekot vorgetragen.
Es ist untersagt Hunde innerhalb bebauter Ortslagen auf öffentlichen Straßen (Straßen, Wege, Plätze) sowie in öffentlichen Anlagen (öffentlich zugängliche Grün-, Erholungs- und Sportanlagen, Buswartehallen, Grillplätze) unangeleint zu führen oder frei umherlaufen zu lassen. Darüberhinaus sind Begrenzungsbereiche festgelegt, die zum Teil über die Ortsbebauung hinaus reichen, wo eine Anleinpflicht besteht. Die Bereiche sind der Gefahrenabwehrverordnung zu entnehmen. Außerhalb dieser Bereiche müssen Hunde jedoch umgehend und ohne Aufforderung angeleint werden, wenn sich andere Personen nähern.
Vermehrt gingen zuletzt ebenfalls Beschwerden über Hundekot in den Gemarkungen der Gemeinde Friedewald insbesondere aus dem Ortsteil Lautenhausen beim Ordnungsamt ein.
Die Hinterlassenschaften der Hunde ziehen den Unmut der Mitbürgerinnen und Mitbürger nach sich.
Im Kernort von Friedewald und auch in den Ortsteilen sind zahlreiche Spender für Hundekottüten aufgestellt. Entsprechende Aufnahmesets sind auch im Tierbedarfshandel zu erwerben. Den Hundehaltern wird es somit leicht gemacht, die Hinterlassenschaften ihrer Liebsten aufzunehmen.
Wir appellieren eindringlich an unsere Hundehalter und dürfen ausdrücklich noch einmal darauf hinweisen, dass es die Pflicht eines jeden Hundebesitzers ist, die Hinterlassenschaften seines Hundes mitzunehmen.
Verunreinigungen durch Hundekot können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Bitte sorgen auch Sie für eine saubere Gemeinde.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!