1. Änderungssatzung zur Benutzungs- u. Gebührenordnung für die Gemeinschaftshäuser

03.01.2022


1. Änderungssatzung

zur Benutzungs- und Gebührenordnung

für die Gemeinschaftshäuser

der Gemeinde Friedewald

 

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Absatz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl S. 915), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Friedewald in ihrer Sitzung am 06. Oktober 2021 folgende

 

1. Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührenordnung für die Gemeinschaftshäuser der Gemeinde Friedewald vom 27. Oktober 2009

 beschlossen.

Artikel I

§ 1 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

(2)       Die Gemeinde Friedewald stellt folgende Einrichtungen zur Verfügung:

 

Kerngemeinde Friedewald                 Festhalle

Kerngemeinde Friedewald                 Vereinsraum Festhalle

Kerngemeinde Friedewald                 Foyer Festhalle

Ortsteil Hillartshausen                      Dorfgemeinschaftshaus

Ortsteil Lautenhausen                      Bürgerbegegnungsstätte

Ortsteil Motzfeld                              Dorfgemeinschaftshaus

Ortsteil Motzfeld                              Bürgersaal („Saal Bock“)

Artikel II

 § 8 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

(1)       Die Gebühren (inkl. Betriebskosten) werden nach dem Gebührenverzeichnis zu dieser Satzung erhoben (Anlage).

In Einzelfällen kann der Gemeindevorstand auf schriftlichen Antrag die Benutzungsgebühren und / oder die Betriebskostenerstattung ganz oder teilweise erlassen.

Artikel III

 Diese 1. Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 Ausfertigungsvermerk:

 Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

 Friedewald, den 30. Dezember 2021

 

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Friedewald

 

Dirk Noll

Bürgermeister                                                            Anlage 1 Gebühren Gemeinschaftshäuser