03.01.2022
1. Änderungssatzung
zur Benutzungs- und Gebührenordnung
für die Gemeinschaftshäuser
der Gemeinde Friedewald
Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Absatz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl S. 915), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Friedewald in ihrer Sitzung am 06. Oktober 2021 folgende
1. Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührenordnung für die Gemeinschaftshäuser der Gemeinde Friedewald vom 27. Oktober 2009
beschlossen.
Artikel I
§ 1 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
(2) Die Gemeinde Friedewald stellt folgende Einrichtungen zur Verfügung:
Kerngemeinde Friedewald Festhalle
Kerngemeinde Friedewald Vereinsraum Festhalle
Kerngemeinde Friedewald Foyer Festhalle
Ortsteil Hillartshausen Dorfgemeinschaftshaus
Ortsteil Lautenhausen Bürgerbegegnungsstätte
Ortsteil Motzfeld Dorfgemeinschaftshaus
Ortsteil Motzfeld Bürgersaal („Saal Bock“)
Artikel II
§ 8 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
(1) Die Gebühren (inkl. Betriebskosten) werden nach dem Gebührenverzeichnis zu dieser Satzung erhoben (Anlage).
In Einzelfällen kann der Gemeindevorstand auf schriftlichen Antrag die Benutzungsgebühren und / oder die Betriebskostenerstattung ganz oder teilweise erlassen.
Artikel III
Diese 1. Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Friedewald, den 30. Dezember 2021
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Friedewald
Dirk Noll
Bürgermeister Anlage 1 Gebühren Gemeinschaftshäuser