15.12.2021
Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens darf das Rathaus nur betreten werden, wenn ein 3G‐Status (geimpft, genesen, getestet) nachgewiesen wird.
Zugang nur für Geimpfte, Genesene und Getestete, deren Negativ-Test nicht älter als 24 Stunden sein darf und von einem offiziellen Testcenter stammen muss. Die entsprechenden Nachweise sind vorzuzeigen, Selbsttests werden nicht anerkannt.
Bitte tragen Sie beim Betreten des Rathauses eine Mund-Nasen-Bedeckung und beachten Sie die gültigen Hygieneregeln.