Veranstaltungen in der Festhalle Friedewald / Bürgerhäusern

02.11.2021

Regelung zur Durchführung von Feiern / Veranstaltungen in den öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

um für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg weiterhin eine einheitliche Regelung zu schaffen, haben die Bürgermeister des Landkreises erneut über die Durchführungsmöglichkeit von  Feiern und Veranstaltungen in den Bürgerhäusern beraten.

Feierlichkeiten oder Veranstaltungen in der Festhalle bzw. den Bürgerhäusern dürfen unter Einhaltung der derzeitigen Regelungen und Auflagen wieder stattfinden.

Demnach können sich Veranstalter/Bürger in der Festhalle/Bürgerhäusern ab sofort zwischen einer Zugangslösung mit einer 3G-Regelung unter Einhaltung der 3 m² Lösung oder einer 2G-Regelung unter Einhaltung der 1,50 m² Lösung entscheiden.

Die Regelung gilt sowohl für öffentliche wie auch für private Veranstaltungen als auch für die Nutzung durch Vereine.

Die Verantwortung für die Einhaltung der Regelungen und Auflagen liegt allein beim Veranstalter. Dieser sollte bei Betreten des jeweiligen Bürgerhauses die gewählte Zugangsregelung (3G oder 2G) kontrollieren.  Es besteht ebenfalls Maskenpflicht bis zum Sitzplatz.  Ausnahme: Gremiensitzungen. Bei 2G ist dies nicht erforderlich.

Aus der nachfolgenden Tabelle ist die maximale Personenzahl der gewählten 2G-Regelung /3G-Regelung ersichtlich.

                          

Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus in Hessen. https://hessen.de/Handeln/Corona-in-Hessen

Vielen Dank für Ihr Verständnis! Bleiben Sie gesund.