Öffentliche Bekanntmachung - Bauleitplanung der Gemeinde Friedewald, OT
Friedewald; hier: Genehmigung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes

20.09.2018
Mit Bescheid 21/1 – Friedewald – 6 vom 14.
September 2018 hat das Regierungspräsidium Kassel die von der
Gemeindevertretung Friedewald am 16. Mai 2018 festgestellte 7. Änderung
des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet West“ im Ortsteil Friedewald
genehmigt.
Mit dieser Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Absatz 5 BauGB wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam.
Die
7. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und
zusammenfassender Erklärung, die über die Art und Weise wie die
Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung in dem Plan berücksichtigt wurden, und aus welchen
Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden
anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, Auskunft gibt, kann
vom heutigen Tage in der Gemeindeverwaltung, Schlossplatz 2, 36289
Friedewald, Zimmer 7, während der allgemeinen Dienststunden, montags bis
freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und montags, dienstags, donnerstags
von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.00
Uhr, eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden.
Es
wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Absatz 1 BauGB eine
Verletzung der nach § 214 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten
Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel des Abwägungsvorgangs nach §
214 Absatz 3 Satz 2 BauGB dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht
innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber
der Gemeinde Friedewald unter Darlegung des die Verletzung begründeten
Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Friedewald, den 20. September 2018
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Friedewald
Dirk Noll
Bürgermeister