Informationen zum Thema "Nachbarschaftslärm"

13.09.2018
Aufgrund vieler telefonischer Anfragen möchten wir darauf hinweisen, dass an Werktagen (Montag bis Samstag) in der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr kein Lärm verursacht werden darf, der andere Mitbürger/innen stören oder beeinträchtigen könnte. An Sonn- und Feiertagen gilt das Verbot ganztägig.
In dieser Ruhezeit ist das Benutzen von z. B. Rasenmähern, Rasentrimmern, Vertikutierern, elektrischen Heckenscheren, tragbaren Kettensägen, Laubbläsern, Schredder und Zerkleinerer usw. nicht erlaubt.
Die gesetzlichen Bestimmungen der „Mittagsruhe“ wurden bereits im Jahr 2005 aufgehoben und sind daher nicht mehr wirksam.
Gegenseitige Rücksichtnahme, Einhaltung der üblichen Ruhezeiten und Vermeidung von unnötigem Lärm sind noch immer der beste Weg, um Lärmbelästigungen und daraus resultierende Nachbarschaftsstreitigkeiten erst gar nicht entstehen zu lassen.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.