Öffentliche Bekanntmachung - Bauleitplanung der Gemeinde Friedewald - Bebauungsplan Nr. 29 "Baumgarten"; öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

03.09.2018

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 22.08.2018 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Baumgarten“ im Kernort Friedewald beschlossen. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines Mischgebietes zur Ergänzung und Abrundung des vorhandenen Siedlungskörpers im Bereich „Am Pulverturm“ und „Losenholz“.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes besteht aus zwei Teilgeltungsbereichen: Der Teilgeltungsbereich 1 für das eigentliche Baugebiet umfasst das Flurstück 137/3 der Flur 12 in der Gemarkung Friedewald mit einer Gesamtfläche von ca. 5.700 m². Lage und Abgrenzung des Teilgeltungsbereiches 1 sind aus der unten stehenden Abbildung ersichtlich. Der Teilgeltungsbereich 2 umfasst eine etwa 0,55 ha große Teilfläche des Flurstückes 1/1 der Flur 1 in der Gemarkung Philippsthal (Werra).

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes und der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgt vom

10. September 2018 bis einschließlich 12. Oktober 2018

im Rathaus der Gemeinde Friedewald, Schlossplatz 2, Zimmer 7, während der allgemeinen Dienststunden jeweils

Montag bis Freitag von 09:00 – 12:00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag von 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch von 14:00 – 18:00 Uhr.

Während des genannten Zeitraumes können Stellungnahmen mündlich zu Protokoll oder schriftlich gegenüber dem Gemeindevorstand der Gemeinde Friedewald abgegeben werden; es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird die Gemeindevertretung beraten und entscheiden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist auch auf der Homepage der Gemeinde Friedewald unter www.gemeinde-friedewald.de/index.php?id=2860 einzusehen.

Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:

Wasser- und Bodenschutz:
- Wasserschutzgebietsverordnung über das Trinkwasserschutzgebiet für den Tiefbrunnen I „Kothebachtal“ (WSG-Nr.632 031). Der Teilgeltungsbereich 1 des Bebauungsplanes liegt in der weiteren Schutzzone III B des Trinkwasserschutzgebietes. Nach § 3 der Verordnung sind alle Handlungen untersagt, die die Wasserversorgung gefährden können. Die weitere Schutzzone soll vor allem den Schutz gegen weitreichende chemische und radioaktive Verunreinigungen und sonstige Beeinträchtigungen des Grundwassers gewährleisten.
- Das Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Bergaufsicht, weist darauf hin, dass nordwestlich des Plangebietes (Teilgeltungsbereich 1) Bergbau umgeht.
- Information des Regierungspräsidiums Kassel, Dezernat Altlasten und Bodenschutz, dass die dem Plangebiet östlich benachbarte Bebauung die Kriterien für die Meldung durch die Gemeinde und Aufnahme in die Altflächendatei an das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie erfüllt.
- Informationen zur Bodenfunktionsbewertung des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (Boden-Viewer des HLNUG).

Immissionsschutz:
- Das Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Immissionsschutz, weist darauf hin, dass Lärmemissionen von nicht genehmigten Anlagen und Nutzungen im Rahmen der Bauleitplanung keine Berücksichtigung finden.

Naturschutz:
- Stellungnahme der Oberen und Unteren Naturschutzbehörde hinsichtlich der Überarbeitung der Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung, der zusätzlichen Bewertung und Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange und der Notwendigkeit, im Bebauungsplan Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich der Eingriffe festzusetzen.
- Artenschutzrechtliche Einschätzung zum Bebauungsplan insbesondere zu Fledermäusen und Vögeln.
- Informationen des Hessischen Naturschutzinformationssystems des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu naturschutzrechtlich festgesetzten Schutzgebieten / geschützten Biotopen (Natureg-Viewer).



Friedewald, den 27. August 2018

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Friedewald

Dirk Noll
Bürgermeister