Achtung: Antragsfrist im Dorfentwicklungsverfahren Friedewald und Hillartshausen verlängert! Letztmalige Antragstellung bis zum 31.03.2019!

22.06.2018

Das Dorfentwicklungsverfahren in den Friedewalder Ortsteilen Friedewald und Hillartshausen endet am 31.12.2019.

Förderanträge können jedoch nur noch bis zum 31.03.2019, Posteingang beim Landrat des Kreises Hersfeld-Rotenburg, Fachdienst Ländlicher Raum, Sachgebiet Dorf- und Regionalentwicklung gestellt werden. Diese Frist wurde mit Verabschiedung der neuen Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung vom 22.03.2018 verlängert.

Anträge, die erst nach diesem Termin eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden!

Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, beabsichtigte Anträge zeitnah zu stellen.

Die Anträge müssen bis zum 31.03.2019 vollständig vorliegen, das heißt, mit allen erforderlichen Unterlagen wie Antragsformular, Gestaltungsgrundsätze, ggf. Beratungsprotokoll, Fotos, Lageplan, Angebote oder Kostenschätzung, sowie notwendige behördliche Genehmigungen (Baugenehmigung, denkmalschutz-rechtliche Genehmigung etc.).

Hinsichtlich der Beantwortung von Fragen, ob die von Ihnen beabsichtigte Maßnahme förderfähig ist und wie Sie Ihre Planungen am besten realisieren können, stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

1. die mit der, für Sie kostenlosen, Privatberatung beauftragte Architektin Stephana
Klimpt, Tel. 0151/53650367, E-Mail: klimpt_architektin@arcor.de

2. die zuständige Dorfentwicklungsbehörde beim Landrat des Landkreises Hersfeld–
Rotenburg, Frau Torreiter, Fachdienst Ländlicher Raum, Hubertusweg 19, 36251
Bad Hersfeld, Tel. 06621/87-2216, E-Mail: susanne.torreiter@hef-rof.de

3. Gemeindeverwaltung Friedewald, Herr Huff, Tel.: 06674/9210-40, E-Mail:
mario.huff@friedewald-hessen.de

Bei Interesse vereinbaren Sie einen Beratungstermin!