Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 zur Ausweisung eines „Gewerbegebietes-West“ in Friedewald; hier: Wiederholung der Erneuten Öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)

04.06.2018

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Friedewald hat in ihrer Sitzung am 16. Mai 2018 beschlossen, den o.a. Bauleitplan gemäß § 4a Absatz 3 BauGB nochmals öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nochmals durchzuführen.

Dieser zusätzliche Verfahrensschritt ist erforderlich, um im Bebauungsplan Nr. 27 Klarheit bei den Festsetzungen zu den außerhalb des Geltungsbereichs gelegenen Kompensationsmaßnahmen herzustellen. Der auf den bisherigen Planzeichnungen festgesetzte Zusatzgeltungsbereich „Kuppe Friedewald“ wird gestrichen. In den textlichen Festsetzungen des BPlans zu den Kompensationsmaßnahmen im Bereich der Kuppe wird ein klarer Verweis auf einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg gegeben, der Grundlage aller Kompensationserfordernisse aus dem BPlan Nr. 27 ist.

Damit wird verhindert, dass der Bebauungsplan rechtsfehlerhaft ist wegen bislang fehlender Eindeutigkeit bei den Zuordnungen der Kompensationsmaßnahmen im Bereich der Friedewälder Kuppe.

Die im Parallelverfahren durchgeführte 7. Änderung des Flächennutzungsplans muss nicht nochmals offengelegt werden. Für dieses Verfahren wird nun die Genehmigung beantragt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der beiliegenden Übersichtskarte dargestellt.

Ziel der o. a. Bauleitplanung ist aufgrund vorliegender Bauanfragen die Entwicklung eines weiteren Gewerbegebietes westlich des Autobahnzubringers zur A 4 mit Anbindung an den vorhandenen Kreisverkehr im Zubringer.

Verschiedene umweltbezogene Informationen liegen vor oder sind als Stellungnahmen der Behörden nach § 4 Absatz 1 und 2 BauGB abgegeben worden:
· Gesamtflächennutzungsplan der Gemeinde Friedewald,
· Landschaftsplan der Gemeinde Friedewald,
· Landespflegerische Bestandsaufnahme mit Biotopkartierung,
· Artenschutzrechtliche Einschätzung zum Bebauungsplan Nr. 27,
· Fund einer europarechtlich geschützten Tierart (Ameisenbläuling) im Plangebiet,
· Bodeninformationen und vorsorgender Bodenschutz ( http://bodenviewer.hessen.de).

Der Umweltbericht enthält folgende Informationen über die Betroffenheit und die Auswirkungen der Planungen auf die Schutzgüter:

Die nachstehenden Informationen gelten vor dem Hintergrund, dass die südliche Hälfte des Plangebiets bis Ende 2016 als Bodenzwischenlager für den Ausbau der A 4 diente.

· Mensch: Gebiet mit mittlerer Erholungseignung (wohnortbezogene Erholung).
· Tiere und Pflanzen, Boden: Mittlere - geringe Biotopfunktionen, resultierend aus Struktur- und Biotoparmut sowie Störungsanfälligkeit.
Pflanzen: Keine Besonderheiten vorhanden.
Tiere: Bei der Vogelwelt werden nur wenige weitverbreitete Kulturfolger angetroffen, die in den Gehölzstrukturen am Rande außerhalb des Plangebiets leben. Zu Verlusten kommt es bei diesen Strukturen nicht. Andere geschützte Tierarten konnten nicht beobachtet werden - denkbar wären aber Feldlerche und Ameisenbläuling (s. unten). Hierbei müssen der quer durch das Plangebiet verlaufende, überwiegend trockene Wegeseitengraben und die Grünlandflächen vor Beginn von Bautätigkeiten nochmals besonders betrachtet werden. Im Sommer 2017 wurde eine geschützte Tierart (Ameisenbläuling) im Plangebiet gesichtet. Folglich wurde im BPlan in Abstimmung mit der UNB zusätzlich eine CEF- Maßnahme festgesetzt.
Boden: zusätzliche Bodenversiegelung ist erheblich und nur bedingt ausgleichbar. Bodenfunktionen im mittleren Bereich. Bodenschutz durch begrenzende Festsetzungen zur Überbaubarkeit und schonenden Umgang mit Boden während der Bauphase.
· Wasser: Keine Oberflächengewässer mit ständiger Wasserführung vorhanden. Grundwasser ist durch schlecht durchlässige Deckschichten vor Stoffeinträgen geschützt. Trinkwasserschutzgebiet Zone IIIB.
· Klima und Luft, Landschaft: Größere zusammenhängende, landwirtschaftlich genutzte Flächen wie das Plangebiet sind Kaltluftentstehungsgebiete. Friedewald kann von dieser Kaltluft im Sinne der Frischluftzufuhr zur Ortslage profitieren. Bedeutung für Klimaschutz mittel, weil die Kaltluftversorgung Friedewalds nur in geringem Maße von den jetzt überplanten Flächen abhängt.
Landschaftsbild: Geringe Bedeutung für Landschaftsbild wegen Vorbelastungen.
· Kultur- und Sachgüter: Nicht relevant.
· Darlegung der durch die Planung hervorgerufenen Eingriffe in Natur und Landschaft und deren Ausgleich: Wesentliche Auswirkungen betreffen den Boden (Verlust durch Versiegelung und Umnutzung). Eingriffe bei der Tier- und Pflanzenwelt eher gering. Eingriffe bei Biotopfunktionen, Landschaftsbild und Wasser mäßig bis gering.
Ausgleich: Der hauptsächliche Ausgleich muss durch Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches erbracht werden. Hierfür werden - in Abstimmung mit dem Naturschutz - die Flächen im Bereich der Friedewalder Kuppe (westl. Dreienberg) herangezogen.

Folgende umweltbezogene Informationen in Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und sonstigen Behörden sind zu den nachfolgenden Themenbereichen verfügbar:

Kreisausschuss, Untere Naturschutzbehörde (Schreiben vom 02.01.2018)
Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen Bedenken wegen der Eingriffsbewertung. Die Gründe für diese Bedenken werden im jetzigen Verfahrensschritt ausgeräumt. Darüber hinaus ist der spezielle Artenschutz zu beachten, weil im Sommer 2017 von der UNB eine geschützte Tierart (Ameisenbläuling) im Plangebiet gesichtet wurde.

Kreisausschuss – FB Wasser- und Bodenschutz (Schreiben vom 29.12.2017)
Die Angaben zur abwassertechnischen Erschließung müssen ergänzt werden. Für die Einleitung von Wasser aus dem geplanten Regenrückhaltebecken in die Vorflut muss eine Einleiteerlaubnis eingeholt werden.

Landesamt für Denkmalpflege Hessen (Schreiben vom 07.12.2017)
Es wird ein Konflikt gesehen zwischen den bisher zulässigen maximalen Höhen von Werbeanlagen im Plangebiet und der Fernsicht auf Friedewald (Wasserschloss).

Bei der letzten Beteiligung (03. bis 17. April 2018) gemäß § 4a Abs. 3 i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB wurden keine umweltrelevanten Stellungnahmen mehr abgegeben. Dies bedeutet, dass der Bebauungsplan Nr. 27 nunmehr inhaltlich im Einklang steht mit den Vorgaben aus der Umweltgesetzgebung. Die einzigen Bedenken beziehen sich auf den oben geschilderten Rechts-Konflikt.


Stellungnahmen mit Umweltbezug von privaten Personen liegen nicht vor.


Gemäß § 4a Absatz 3 i. V. mit § 3 Absatz 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 27 „Gewerbegebiet West“ einschließlich Begründung, Umweltbericht und den Stellungnahmen der Behörden mit Umweltbezug in der Zeit von

Montag, 18. Juni 2018 bis einschließlich Dienstag, 03. Juli 2018,

im Rathaus der Gemeinde, Schlossplatz 2, 36289 Friedewald, Zimmer 7, während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung erneut öffentlich ausgelegt.

Dienststunden: Mo. - Fr.: 09:00 bis 12:00 Uhr,
Mo., Di., Do.: 14:00 bis 16:00 Uhr und
Mi.: 14:00 bis 18:00 Uhr.

Die Unterlagen können auch am Ende dieser Bekanntmachung eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Auslegung benachrichtigt. Während der Auslegung können Bedenken und Anregungen zu dem ausgelegten Plan schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird jedoch bestimmt, dass Bedenken / Anregungen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen des Bauleitplans vorgebracht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen möglicherweise nicht berücksichtigt werden (Präklusion nach § 4a Absatz 6 BauGB). Ein Antrag ist nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Gemäß § 4b BauGB ist die Durchführung der Verfahrensschritte dieses Bauleitplanverfahrens einem Dritten übergeben worden.

(Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 27 - ohne Maßstab)

Friedewald, den 29. Mai 2018

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Friedewald

Dirk Noll
Bürgermeister