Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Friedewald - Bauleitplanung zur Erweiterung des Neubaugebietes „Überm losen Holz“ in Friedewald; hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 30 „Neubaugebiet Sommersgarten“

18.05.2018

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Friedewald hat in ihrer Sitzung am 16. Mai 2018 den nachfolgenden Beschluss gefasst:

„Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB). Lage und Abgrenzung des Plangebietes liegt der Gemeindevertretung vor. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Nach Konkretisierung der Planung in einem Vorentwurf sind die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“

Abb.: Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 30

Dieser Beschluss wird hiermit nebst Lageplan gemäß § 2 Absatz 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Friedewald, 18. Mai 2018

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Friedewald

Dirk Noll
Bürgermeister