Öffentliche Bekanntmachung - Flurbereinigungsverfahren Kathus und Sorga

24.04.2018 Gemäß § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Friedewald wird die nachstehende
Ausführungsanordnung im Wege der Amtshilfe gemäß § 135
Flurbereinigungsgesetz öffentlich bekanntgemacht:
Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
- Flurbereinigungsbehörde -
Hans-Scholl-Straße 6
34576 Homberg (Efze)
Homberg (Efze), 09.04.2018
Öffentliche Bekanntmachung
Informationsveranstaltung
zur Aufklärung über die geplante Durchführung eines
Flurbereinigungsverfahrens im Bereich der Stadtteile Kathus und Sorga
der Kreisstadt Bad Hersfeld
Auf
Antrag der Kreisstadt Bad Hersfeld vom 08.02.2018 soll in Teilen der
Gemarkungen Kathus, Sorga, Petersberg und Meckbach der Kreisstadt Bad
Hersfeld sowie in Teilen der Gemarkung Oberförsterei
Hersfeld-Wippershain, Gemeinde Schenklengsfeld ein
Flurbereinigungsverfahren gemäß § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom
16.03.1976 (BGBI. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung,
angeordnet werden.
Ziel
der Flurbereinigung ist die Vorsorge vor Starkregenereignissen, die
Wiederherstellung naturräumlicher Strukturen, die Anlage eines
funktionsgerechten landwirtschaftlichen Wege- und naturnahen
Grabennetzes, die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen
in der Land- und Forstwirtschaft sowie die Auflösung bestehender
Landnutzungskonflikte.
Das vorgesehene Flurbereinigungsgebiet geht aus der beigefügten Gebietsübersichtskarte hervor.
Gemäß
§ 5 Abs. 1 FlurbG sind vor Anordnung einer Flurbereinigung die
voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer eingehend über das
geplante Flurbereinigungsverfahren einschließlich der voraussichtlich
entstehenden Kosten aufzuklären.
Hierzu findet am
Donnerstag, dem 17. Mai 2018 um 19.00 Uhr
in der Mehrzweckhalle Sorga, Bommhutsweg 10, 36251 Bad Hersfeld
eine
Aufklärungsversammlung statt. Sie erhalten hier u. a. Informationen
über den Verfahrenszweck, die Notwendigkeit und die Ziele des
Verfahrens, den Verfahrensablauf und die im Zuge eines solchen
Verfahrens anstehenden Maßnahmen nach dem Flurbereinigungsgesetz sowie
die hierbei entstehenden Kosten.
Eingeladen
sind alle Grundstückseigentümer der im voraussichtlichen
Verfahrensgebiet gelegenen Grundstücke sowie die den Eigentümern
gleichstehenden Erbbauberechtigten.Pächter von
Grundstücken des beabsichtigten Flurbereinigungsgebietes sowie weitere
Interessierte können ebenfalls an dieser Versammlung teilnehmen. Da eine
endgültige Flurbereinigungsabgrenzung noch erfolgen muss, ist
selbstverständlich auch der o. g. Personenkreis der benachbarten
Bereiche zur Informationsveranstaltung eingeladen.Diese Einladung inkl. der Gebietsübersichtskarte ist über den Link https://hvbg.hessen.de/VF2499 auf der Internetseite der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation einzusehen.Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Anne Kappler, Tel. +49 (5681) 7704-2250 oder E-Mail: anne.kappler@hvbg.hessen.de bei der zuständigen Flurbereinigungs-behörde, dem Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze).
Im Auftrag
gez. LS
Kappler
Friedewald, 17. April 2018
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Friedewald
Dirk Noll
Bürgermeister