Öffentliche Bekanntmachung - Flurbereinigungsverfahren Kathus und Sorga
20.04.2018
Gemäß § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Friedewald wird die nachstehende Ausführungsanordnung im Wege der Amtshilfe gemäß § 135 Flurbereinigungsgesetz öffentlich bekanntgemacht:
Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
- Flurbereinigungsbehörde -
Hans-Scholl-Straße 6
34576 Homberg (Efze)
Homberg (Efze), 09.04.2018
Öffentliche Bekanntmachung
Informationsveranstaltung zur Aufklärung über die geplante Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens im Bereich der Stadtteile Kathus und Sorga der Kreisstadt Bad Hersfeld
Auf Antrag der Kreisstadt Bad Hersfeld vom 08.02.2018 soll in Teilen der Gemarkungen Kathus, Sorga, Petersberg und Meckbach der Kreisstadt Bad Hersfeld sowie in Teilen der Gemarkung Oberförsterei Hersfeld-Wippershain, Gemeinde Schenklengsfeld ein Flurbereinigungsverfahren gemäß § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBI. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung, angeordnet werden.
Ziel der Flurbereinigung ist die Vorsorge vor Starkregenereignissen, die Wiederherstellung naturräumlicher Strukturen, die Anlage eines funktionsgerechten landwirtschaftlichen Wege- und naturnahen Grabennetzes, die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie die Auflösung bestehender Landnutzungskonflikte.
Das vorgesehene Flurbereinigungsgebiet geht aus der beigefügten Gebietsübersichtskarte hervor.
Gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG sind vor Anordnung einer Flurbereinigung die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer eingehend über das geplante Flurbereinigungsverfahren einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten aufzuklären.
Hierzu findet am
Donnerstag, dem 17. Mai 2018 um 19.00 Uhr
in der Mehrzweckhalle Sorga, Bommhutsweg 10, 36251 Bad Hersfeld
eine Aufklärungsversammlung statt. Sie erhalten hier u. a. Informationen über den Verfahrenszweck, die Notwendigkeit und die Ziele des Verfahrens, den Verfahrensablauf und die im Zuge eines solchen Verfahrens anstehenden Maßnahmen nach dem Flurbereinigungsgesetz sowie die hierbei entstehenden Kosten.
Eingeladen sind alle Grundstückseigentümer der im voraussichtlichen Verfahrensgebiet gelegenen Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten.Pächter von Grundstücken des beabsichtigten Flurbereinigungsgebietes sowie weitere Interessierte können ebenfalls an dieser Versammlung teilnehmen. Da eine endgültige Flurbereinigungsabgrenzung noch erfolgen muss, ist selbstverständlich auch der o. g. Personenkreis der benachbarten Bereiche zur Informationsveranstaltung eingeladen.Diese Einladung inkl. der Gebietsübersichtskarte ist über den Link https://hvbg.hessen.de/VF2499 auf der Internetseite der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation einzusehen.Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Anne Kappler, Tel. +49 (5681) 7704-2250 oder E-Mail: anne.kappler@hvbg.hessen.de bei der zuständigen Flurbereinigungs-behörde, dem Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze).
Im Auftrag
gez. LS
Kappler
Friedewald, 17. April 2018
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Friedewald
Dirk Noll
Bürgermeister