Öffentliche Bekanntmachung - Ermittlung von Bodenrichtwerten

13.04.2018

Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Landkreises Hersfeld-Rotenburg hat in seinen Bodenrichtwertsitzungen im Dezember 2017 sowie Januar 2018 durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes (Bodenrichtwerte) für das Gebiet der Gemeinde Friedewald ermittelt.

Die Bodenrichtwertermittlung bezieht sich auf den Stichtag 01.01.2018.

Gemäß § 14 Absatz 6 der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs (DVO-BauGB vom 17.04.2007 in der derzeit gültigen Fassung) werden die ermittelten Bodenrichtwerte in der Zeit vom

23. April 2018 bis 23. Mai 2018

bei der Gemeindeverwaltung Friedewald, Schlossplatz 2, 36289 Friedewald, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Zimmer 10 öffentlich ausgelegt. Während dieses Zeitraumes können die Unterlagen eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 196 Abs. 3 Satz 2 des Baugesetzbuches Jedermann Auskünfte über die Bodenrichtwerte bei der Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse an folgenden Standorten verlangen kann:

Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
- Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse -
Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze),
Tel. 05681/7704-2232 oder -2126
E-Mail: GS-GAA-AfB-HR@hvbg.hessen.de

Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
- Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse -
Goldbachstraße 12a, 37269 Eschwege,
Tel. 05681/7704-2550 oder -2551
E-Mail: GS-GAA-AfB-HR@hvbg.hessen.de

Wir geben der Bevölkerung hiervon Kenntnis.

Friedewald, 12. April 2018

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Friedewald

Dirk Noll
Bürgermeister