Öffentliche Bekanntmachung - Ermittlung von Bodenrichtwerten

13.04.2018
Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den
Bereich des Landkreises Hersfeld-Rotenburg hat in seinen
Bodenrichtwertsitzungen im Dezember 2017 sowie Januar 2018
durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des
unterschiedlichen Entwicklungszustandes (Bodenrichtwerte) für das Gebiet
der Gemeinde Friedewald ermittelt.
Die Bodenrichtwertermittlung bezieht sich auf den Stichtag 01.01.2018.
Gemäß
§ 14 Absatz 6 der Hessischen Verordnung zur Durchführung des
Baugesetzbuchs (DVO-BauGB vom 17.04.2007 in der derzeit gültigen
Fassung) werden die ermittelten Bodenrichtwerte in der Zeit vom
23. April 2018 bis 23. Mai 2018
bei
der Gemeindeverwaltung Friedewald, Schlossplatz 2, 36289 Friedewald,
während der allgemeinen Öffnungszeiten im Zimmer 10 öffentlich
ausgelegt. Während dieses Zeitraumes können die Unterlagen eingesehen
werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 196 Abs. 3 Satz 2
des Baugesetzbuches Jedermann Auskünfte über die Bodenrichtwerte bei
der Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse an folgenden Standorten
verlangen kann:
Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
- Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse -
Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze),
Tel. 05681/7704-2232 oder -2126
E-Mail:
GS-GAA-AfB-HR@hvbg.hessen.deAmt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
- Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse -
Goldbachstraße 12a, 37269 Eschwege,
Tel. 05681/7704-2550 oder -2551
E-Mail:
GS-GAA-AfB-HR@hvbg.hessen.deWir geben der Bevölkerung hiervon Kenntnis.
Friedewald, 12. April 2018
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Friedewald
Dirk Noll
Bürgermeister