Dorfentwicklungsverfahren Friedewald und Hillartshausen läuft zum Jahresende 2019 aus

09.03.2018 Letztmalige Antragstellung bis zum 30.09.2018!

Das Dorfentwicklungsverfahren in den Friedewalder Ortsteilen Friedewald und Hillartshausen endet am 31.12.2019.

Förderanträge können jedoch nur noch bis zum 30.09.2018, Posteingang beim Landrat des Kreises Hersfeld-Rotenburg, Fachdienst Ländlicher Raum, Sachgebiet Dorf- und Regionalentwicklung, gestellt werden. Anträge, die erst nach diesem Termin eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden!

Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, beabsichtigte Anträge zeitnah zu stellen.

Die Anträge müssen bis zum 30.09.2018 vollständig vorliegen, das heißt, mit allen erforderlichen Unterlagen wie Antragsformular, Gestaltungsgrundsätze, ggf. Beratungsprotokoll, Fotos, Lageplan, Angebote oder Kostenschätzung, sowie notwendige behördliche Genehmigungen (Baugenehmigung, denkmalschutzrechtliche Genehmigung etc.).

Hinsichtlich der Beantwortung von Fragen, ob die von Ihnen beabsichtigte Maßnahme förderfähig ist und wie Sie Ihre Planungen am besten realisieren können, stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

· die mit der, für Sie kostenlosen, Privatberatung beauftragte Architektin Stephana Klimpt, Tel. 0151/53650367, E-Mail: klimpt.architektin@gmail.com,

· die zuständige Dorfentwicklungsbehörde beim Landrat des Landkreises Hersfeld–Rotenburg, Frau Susanne Torreiter, Fachdienst Ländlicher Raum, Hubertusweg 19, 36251 Bad Hersfeld, Tel. 06621/87-2216, E-Mail: susanne.torreiter@hef-rof.de,

· die Gemeindeverwaltung Friedewald, Herr Mario Huff, Tel.: 06674/9210-40, E-Mail: mario.huff@friedewald-hessen.de.

Bei Interesse vereinbaren Sie einen Beratungstermin!