Bauleitplanung - "Auf'm Wolfstall", Gemarkung Friedewald

05.03.2018

3. Änderung des Bebauungsplanes

Gemäß § 2 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Friedewald am 24. Februar 2016 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes gefasst. Planziel ist die planungsrechtliche Vorbereitung der Folgenutzung nach Einstellung der Erdlagerfläche in Form einer Natur und Freizeitanlage mit Schwerpunkt Mountainbikestrecke, einer Erweiterung gewerblicher Lagerflächen sowie die entsprechenden Neuordnungen angrenzender Flächen inklusive Aufhebung eines Teilbereiches.

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung wird hiermit bekannt gegeben, dass die Gemeindevertretung die Offenlage der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Auf’m Wolfstall“, Gemarkung Friedewald, beschlossen hat. Der Entwurf, die zugehörige Begründung mit Umweltbericht sowie vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
19. März 2018 bis einschließlich 23. April 2018
in der Gemeindeverwaltung Friedewald, Schlossplatz 2, 36289 Friedewald, Zimmer 7, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und montags, dienstags, donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können zum Entwurf Stellungnahmen mündlich, schriftlich und zur Niederschrift abgegeben werden.


Es wird darauf hingewiesen, dass folgende umweltbezogene Informationen vorliegen:
· Begründung mit Umweltbericht, Bestandsaufnahme und Bewertung von:
- Schutzgut Mensch,
- Schutzgut Boden- und Wasserhaushalt,
- Schutzgut Klima und Luft,
- Schutzgut Arten und Biotope,
- Schutzgut Landschaftsbild / Kultur und Sachgüter,
- Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes,
- Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung,
- Ausgleichsmaßnahmen,

· Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit haben Stellungnahmen zu folgenden umweltrelevanten Sachverhalten abgegeben: Gewässerrandstreifen, Grundwasserschutz, Altlasten und Bodenschutz, Abfallwirtschaft, Maßnahmen für den Artenschutz, Landschaftsbild, naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen, Eingrünung des Gebietes.

Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen wird den Beteiligten das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 4 b BauGB die Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung mit Unterstützung des Ingenieurbüros Christoph Henke, Witzenhausen, durchgeführt werden.

Friedewald, den 5. März 2018

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Friedewald

Dirk Noll
Bürgermeister



10. Änderung des Flächennutzungsplans


Gemäß § 2 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Friedewald am 24. Februar 2016 den Aufstellungsbeschluss für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Planziel ist die planungsrechtliche Vorbereitung der Folgenutzung nach Einstellung der Erdlagerfläche in Form einer Natur und Freizeitanlage mit Schwerpunkt Mountainbikestrecke, einer Erweiterung gewerblicher Lagerflächen sowie die entsprechenden Neuordnungen angrenzender Flächen.

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung wird hiermit bekannt gegeben, dass die Gemeindevertretung die Offenlage der 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Friedewald für die Flächen „Auf’m Wolfstall“ in der Gemarkung Friedewald beschlossen hat. Der Entwurf, die zugehörige Begründung mit Umweltbericht, sowie vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
19. März 2018 bis einschließlich 23. April 2018
in der Gemeindeverwaltung Friedewald, Schlossplatz 2, 36289 Friedewald, Zimmer 7, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und montags, dienstags, donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können zum Entwurf Stellungnahmen mündlich, schriftlich und zur Niederschrift abgegeben werden.


Es wird darauf hingewiesen, dass folgende umweltbezogene Informationen vorliegen:
· Begründung mit Umweltbericht, Bestandsaufnahme und Bewertung von:
- Schutzgut Mensch,
- Schutzgut Boden- und Wasserhaushalt,
- Schutzgut Klima und Luft,
- Schutzgut Arten und Biotope,
- Schutzgut Landschaftsbild/Kultur und Sachgüter,
- Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes,
- Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung,
- Ausgleichsmaßnahmen,

· Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit haben Stellungnahmen zu folgenden umweltrelevanten Sachverhalten abgegeben: Gewässerrandstreifen, Grundwasserschutz, Altlasten und Bodenschutz, Abfallwirtschaft, Maßnahmen für den Artenschutz, Landschaftsbild, naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen, Eingrünung des Gebietes.

Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen wird den Beteiligten das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Wir weisen darauf hin, dass gem. § 4 b BauGB die Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung mit Unterstützung des Ingenieurbüros Christoph Henke, Witzenhausen, durchgeführt werden.

Friedewald, den 05. März 2018

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Friedewald

Dirk Noll
Bürgermeister