Bauleitplanung - "Auf'm Wolfstall", Gemarkung Friedewald

05.03.2018
3. Änderung des Bebauungsplanes
Gemäß
§ 2 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.
November 2017 (BGBl. I S. 3634) hat die Gemeindevertretung der
Gemeinde Friedewald am 24. Februar 2016 den Aufstellungsbeschluss
für die 3. Änderung des Bebauungsplanes gefasst. Planziel ist die
planungsrechtliche Vorbereitung der Folgenutzung nach Einstellung der
Erdlagerfläche in Form einer Natur und Freizeitanlage mit
Schwerpunkt Mountainbikestrecke, einer Erweiterung gewerblicher
Lagerflächen sowie die entsprechenden Neuordnungen angrenzender
Flächen inklusive Aufhebung eines Teilbereiches.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGBGemäß
§ 3 Absatz 2 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit
gültigen Fassung wird hiermit bekannt gegeben, dass die
Gemeindevertretung die Offenlage der 3. Änderung des Bebauungsplanes
„Auf’m Wolfstall“, Gemarkung Friedewald, beschlossen hat. Der
Entwurf, die zugehörige Begründung mit Umweltbericht sowie
vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
19. März 2018 bis einschließlich 23. April 2018
in
der Gemeindeverwaltung Friedewald, Schlossplatz 2, 36289
Friedewald, Zimmer 7, während der allgemeinen Dienststunden (montags
bis freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und montags, dienstags,
donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie mittwochs von 14.00
Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist
können zum Entwurf Stellungnahmen mündlich, schriftlich und zur
Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass folgende umweltbezogene Informationen vorliegen:
· Begründung mit Umweltbericht, Bestandsaufnahme und Bewertung von:
- Schutzgut Mensch,
- Schutzgut Boden- und Wasserhaushalt,
- Schutzgut Klima und Luft,
- Schutzgut Arten und Biotope,
- Schutzgut Landschaftsbild / Kultur und Sachgüter,
- Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes,
- Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung,
- Ausgleichsmaßnahmen,
·
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die
Öffentlichkeit haben Stellungnahmen zu folgenden umweltrelevanten
Sachverhalten abgegeben: Gewässerrandstreifen, Grundwasserschutz,
Altlasten und Bodenschutz, Abfallwirtschaft, Maßnahmen für den
Artenschutz, Landschaftsbild, naturschutzrechtliche
Kompensationsmaßnahmen, Eingrünung des Gebietes.
Wir weisen
darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben
können. Nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen
wird den Beteiligten das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Wir
weisen darauf hin, dass gemäß § 4 b BauGB die Verfahren der
Öffentlichkeitsbeteiligung mit Unterstützung des Ingenieurbüros
Christoph Henke, Witzenhausen, durchgeführt werden.
Friedewald, den 5. März 2018
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Friedewald
Dirk Noll
Bürgermeister
10. Änderung des FlächennutzungsplansGemäß
§ 2 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November
2017 (BGBl. I S. 3634) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde
Friedewald am 24. Februar 2016 den Aufstellungsbeschluss für die 10.
Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Planziel ist die
planungsrechtliche Vorbereitung der Folgenutzung nach Einstellung der
Erdlagerfläche in Form einer Natur und Freizeitanlage mit Schwerpunkt
Mountainbikestrecke, einer Erweiterung gewerblicher Lagerflächen sowie
die entsprechenden Neuordnungen angrenzender Flächen.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGBGemäß
§ 3 Absatz 2 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit
gültigen Fassung wird hiermit bekannt gegeben, dass die
Gemeindevertretung die Offenlage der 10. Änderung des
Flächennutzungsplans der Gemeinde Friedewald für die Flächen „Auf’m
Wolfstall“ in der Gemarkung Friedewald beschlossen hat. Der Entwurf,
die zugehörige Begründung mit Umweltbericht, sowie vorliegende
umweltbezogene Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
19. März 2018 bis einschließlich 23. April 2018
in
der Gemeindeverwaltung Friedewald, Schlossplatz 2, 36289 Friedewald,
Zimmer 7, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags
von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und montags, dienstags, donnerstags von
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr)
öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können zum Entwurf
Stellungnahmen mündlich, schriftlich und zur Niederschrift abgegeben
werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass folgende umweltbezogene Informationen vorliegen:
· Begründung mit Umweltbericht, Bestandsaufnahme und Bewertung von:
- Schutzgut Mensch,
- Schutzgut Boden- und Wasserhaushalt,
- Schutzgut Klima und Luft,
- Schutzgut Arten und Biotope,
- Schutzgut Landschaftsbild/Kultur und Sachgüter,
- Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes,
- Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung,
- Ausgleichsmaßnahmen,
·
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die
Öffentlichkeit haben Stellungnahmen zu folgenden umweltrelevanten
Sachverhalten abgegeben: Gewässerrandstreifen, Grundwasserschutz,
Altlasten und Bodenschutz, Abfallwirtschaft, Maßnahmen für den
Artenschutz, Landschaftsbild, naturschutzrechtliche
Kompensationsmaßnahmen, Eingrünung des Gebietes.
Wir weisen
darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen wird den
Beteiligten das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Wir weisen darauf
hin, dass gem. § 4 b BauGB die Verfahren der
Öffentlichkeitsbeteiligung mit Unterstützung des Ingenieurbüros
Christoph Henke, Witzenhausen, durchgeführt werden.
Friedewald, den 05. März 2018
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Friedewald
Dirk Noll
Bürgermeister