Auslegung Bebauungsplan Nr. 29 "Baumgarten"

23.01.2018
Bauleitplanung der Gemeinde Friedewald - Bebauungsplan Nr. 29 „Baumgarten“;
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB
1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses:Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 17. Januar 2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Baumgarten“ im Kernort Friedewald beschlossen.
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines Mischgebietes zur Ergänzung und Abrundung des vorhandenen Siedlungskörpers im Bereich „Am Pulverturm“ und „Losenholz“.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 137/3 der Flur 12 in der Gemarkung Friedewald mit einer Gesamtfläche von ca. 5.700 m². Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus der unten stehenden Abbildung ersichtlich.
Dieser Beschluss wird hiermit nebst Lageplan gemäß § 2 Absatz 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
2. Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit:Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 17. Januar 2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Baumgarten“ im Kernort Friedewald beschlossen.
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines Mischgebietes zur Ergänzung und Abrundung des vorhandenen Siedlungskörpers im Bereich „Am Pulverturm“ und „Losenholz“.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 137/3 der Flur 12 in der Gemarkung Friedewald mit einer Gesamtfläche von ca. 5.700 m². Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus der unten stehenden Abbildung ersichtlich.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Begründung erfolgt vom
25.01.2018 bis einschließlich 15.02.2018
im Rathaus der Gemeinde Friedewald, 36289 Friedewald, Motzfelder Straße 12, Zimmer 7, während der allgemeinen Dienststunden jeweils
Montag bis Freitag von 09:00 – 12:00 Uhr,
Montag, Dienstag, Donnerstag von 14:00 – 16:00 Uhr, Mittwoch von 14:00 – 18:00 Uhr.
Während des genannten Zeitraumes können Stellungnahmen mündlich zu Protokoll oder schriftlich gegenüber dem Gemeindevorstand der Gemeinde Friedewald abgegeben werden; es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Über die Stellungnahmen wird die Gemeindevertretung beraten und entscheiden.
Friedewald, den 19. Januar 2018
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Friedewald
Dirk Noll
Bürgermeister