Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 29 "Baumgarten"

23.01.2018
Bauleitplanung der Gemeinde Friedewald - Bebauungsplan Nr. 29 „Baumgarten“;
hier:
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) und Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB
1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses:Die
Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 17. Januar 2018 die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Baumgarten“ im Kernort
Friedewald beschlossen.
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die
Festsetzung eines Mischgebietes zur Ergänzung und Abrundung des
vorhandenen Siedlungskörpers im Bereich „Am Pulverturm“ und „Losenholz“.
Die
Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach
§ 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Die Änderung des
Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.
Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 137/3 der Flur 12 in der
Gemarkung Friedewald mit einer Gesamtfläche von ca. 5.700 m². Lage und
Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus der unten stehenden Abbildung
ersichtlich.
Dieser Beschluss wird hiermit nebst Lageplan gemäß § 2 Absatz 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
2. Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit:Die
Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 17. Januar 2018 die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Baumgarten“ im Kernort
Friedewald beschlossen.
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die
Festsetzung eines Mischgebietes zur Ergänzung und Abrundung des
vorhandenen Siedlungskörpers im Bereich „Am Pulverturm“ und „Losenholz“.
Die
Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach
§ 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Die Änderung des
Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.
Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 137/3 der Flur 12 in der
Gemarkung Friedewald mit einer Gesamtfläche von ca. 5.700 m². Lage und
Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus der unten stehenden Abbildung
ersichtlich.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Begründung erfolgt vom
25.01.2018 bis einschließlich 15.02.2018
im
Rathaus der Gemeinde Friedewald, 36289 Friedewald, Motzfelder Straße
12, Zimmer 7, während der allgemeinen Dienststunden jeweils
Montag bis Freitag von 09:00 – 12:00 Uhr,
Montag,
Dienstag, Donnerstag von 14:00 – 16:00 Uhr,
Mittwoch von 14:00 – 18:00
Uhr.
Während des genannten Zeitraumes können
Stellungnahmen mündlich zu Protokoll oder schriftlich gegenüber dem
Gemeindevorstand der Gemeinde Friedewald abgegeben werden; es besteht
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Über die Stellungnahmen wird die Gemeindevertretung beraten und entscheiden.
Friedewald, den 19. Januar 2018
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Friedewald
Dirk Noll
Bürgermeister