Befahren des Friedhofs Friedewald mit Kraftfahrzeugen

05.01.2018

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass jeder Friedhofsbesucher sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten hat.

Es ist nicht gestattet, den Friedhof mit Kraftfahrzeugen zu befahren. Darüber hinaus sind die Rasenflächen, besonders die anonymen Grabstätten, grundsätzlich nicht zu betreten.

In dringenden Ausnahmefällen ist für das Befahren eine vorherige Genehmigung bei der Friedhofsverwaltung einzuholen.

Wer gegen einen der vorgenannten Punkte verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

Dirk Noll
Bürgermeister