Mitteilung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

04.12.2017

Betriebsbesichtigung und Beratung nach §§14ff. SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) auf Einhaltung der Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Kürze wird die zuständige Aufsichtsperson Herr Rüdiger Strack in unseren Mitgliedsbetrieben der Großgemeinde/Stadt Friedewald und deren Orts-/Stadtteilen die hier versicherten Unternehmen hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes besichtigen und beraten.

Der Unternehmer wird darauf hingewiesen, dass er die Besichtigung seines Betriebes durch die zuständige Aufsichtsperson zu ermöglichen hat, diese bei der Besichtigung begleiten sollte oder sich durch eine geeignete Person vertreten lässt.

Ihre
Sozialversicherung für
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau