Bekanntmachung des Beteiligungsberichts 2017

17.11.2017
Bekanntmachung der Gemeinde Friedewald
Beteiligungsbericht der Gemeinde Friedewald gemäß § 123a Hessische Gemeindeordnung (HGO)
Nach
§ 123a HGO hat jede Gemeinde zur Information von Gemeindevertretung und
Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über Beteiligungen an Unternehmen
in der Rechtsform des Privatrechts zu erstellen.
In dem Bericht
sind die Beteiligungen an Unternehmen des Privatrechts aufzuführen, wenn
die Gemeinde mindestens 20 % der Anteile hält.
Wir geben hiermit
bekannt, dass die Gemeinde Friedewald über keine Beteiligungen im Sinne
des § 123a Abs. 1 HGO verfügt. Ein Beteiligungsbericht nach § 123a Abs.
2 HGO wird daher nicht erstellt.
Friedewald, 08.11.2017
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Friedewald
Dirk Noll
Bürgermeister