Bauleitplanung zur Erweiterung der Hähnchenmastanlage im Ortsteil Hillartshausen - B. Plan Nr. 28

05.10.2017

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 „Hähnchenmastanlage Hillartshausen“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Friedewald hat in ihrer Sitzung am 20. September 2017 den nachfolgenden Beschluss gefasst:

„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Friedewald beschließt für die innerhalb des dargestellten Geltungsbereiches liegenden Flächen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 28 „Hähnchenmastanlage Hillartshausen“ gemäß § 2 Absatz 1 BauGB.

Nach Konkretisierung der Planung sind die frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 bzw. § 4 Absatz 1 BauGB durchzuführen.“

Gleichzeitig soll der Flächennutzungsplan für das o. a. Gebiet gemäß § 8 Absatz 3 BauGB geändert werden (sogenanntes Parallelverfahren).

Dieser Beschluss wird hiermit nebst Lageplan gemäß § 2 Absatz 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Der Lageplan als PDF (Download)

Friedewald, 05. Oktober 2017

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Friedewald

Dirk Noll
Bürgermeister