05.10.2017
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 „Hähnchenmastanlage Hillartshausen“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Friedewald hat in ihrer Sitzung am 20. September 2017 den nachfolgenden Beschluss gefasst:
„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Friedewald beschließt für die innerhalb des dargestellten Geltungsbereiches liegenden Flächen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 28 „Hähnchenmastanlage Hillartshausen“ gemäß § 2 Absatz 1 BauGB.
Nach Konkretisierung der Planung sind die frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 bzw. § 4 Absatz 1 BauGB durchzuführen.“
Gleichzeitig soll der Flächennutzungsplan für das o. a. Gebiet gemäß § 8 Absatz 3 BauGB geändert werden (sogenanntes Parallelverfahren).
Dieser Beschluss wird hiermit nebst Lageplan gemäß § 2 Absatz 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Der Lageplan als PDF (Download)
Friedewald, 05. Oktober 2017
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Friedewald
Dirk Noll
Bürgermeister