24.07.2017
Gemäß § 6 Nr. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Friedewald wird die nachstehende Mitteilung des Regierungspräsidiums Kassel vom 13. Juni 2017 öffentlich bekannt gemacht:
Antrag der K + S Kali GmbH auf Durchführung eines Raumordnungsverfahrens gem. § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V. mit dem Hess. Landesplanungsgesetz (HLPG) - Überregionale Entsorgung der Salzabwässer aus dem hessisch-thüringischen Kalirevier an die Oberweser (Rohrfernleitungsanlage);
hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit
Die K + S Kali GmbH hat beim Regierungspräsidium Kassel die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens bzgl. einer Fernleitung für salzhaltige Abwässer vom Werk Werra der K+S in Philippsthal zur Oberweser einschließlich Speicherbecken beantragt.
Gegenstände des Raumordnungsverfahrens sind:
Die Anlagen sollen der Entsorgung von Teilmengen der bei der Kaliproduktion und aus den Feststoffhalden anfallenden Salzabwässer in die Oberweser dienen.
Die wasserrechtliche Einleitungsgenehmigung in die Oberweser ist kein Gegenstand des Raumordnungsverfahrens. Dafür ist ein eigenes wasserrechtliches Verfahren erforderlich. Zwischen dem Raumordnungsverfahren und der wasserrechtlichen Rahmenvorgabe des BWP Salz besteht aber der Zusammenhang, dass die beantragte Anlage raumordnerisch nur soweit zu rechtfertigen und ggf. abstimmbar ist, wie sie ihren geplanten Zweck im wasserrechtlichen Rahmen erfüllen kann und dafür erforderlich ist.
Entsprechend dieser Vorgaben sowie der Ergebnisse der vorherigen Beteiligung wurde der Antrag durch den Vorhabenträger überarbeitet.
Zur erneuten Einbeziehung der Öffentlichkeit werden die Verfahrensunterlagen, bestehend aus
A - Erläuterungsbericht,
B - Ausführungen zu Raumstruktur und Raumnutzung,
C - Umweltverträglichkeitsuntersuchung,
D - NATURA 2000 Verträglichkeitsstudie 1. Stufe,
E - Artenschutzrechtliche Kurzbetrachtung,
sowie den umweltrelevanten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange aus der vorherigen Beteiligung in der Zeit vom
31. Juli 2017 bis 31. August 2017
im Regierungspräsidium Kassel (1. Stock, Zi. 112) sowie in den Kommunen Knüllwald, Hohenroda, Malsfeld, Liebenau, Schauenburg, Trendelburg, Calden, Habichtswald, Hofgeismar, Schenklengsfeld, Edermünde, Gudensberg, Philippsthal, Baunatal, Alheim, Bad Hersfeld, Ludwigsau, Friedewald, Oberweser, Wahlburg, Zierenberg, Felsberg sowie dem Forstamt Reinhardshagen (für den Gutsbezirk Reinhardswald) ausgelegt.
Die Verfahrensunterlagen sind auch über die Internetseite des RP Kassel (www.rp-kassel.de) einzusehen.
Während des Auslegungszeitraums und bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 15. September 2017, kann jeder schriftlich, per Telefax (Fax-Nr.: 0561/106-1641), per Mail peter.zierau@rpks.hessen.de sowie zur Niederschrift beim Regierungspräsidium Kassel, Steinweg 6, 34117 Kassel, oder bei den oben genannten auslegenden Ämtern Anregungen und Bedenken zu dem Vorhaben vorbringen.
Kassel, 13.06.2017 Regierungspräsidium Kassel
21/1 – ROV K+S Oberweser
Friedewald, 21. Juli 2017
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Friedewald
Dirk Noll
Bürgermeister