12.05.2017 er Feldweg in der Gemarkung Lautenhausen, Flur 3,
Flurstück 94/1 sowie der Graben, Flurstück 106/1, Landkreis
Hersfeld-Rotenburg, Regierungsbezirk Kassel, sind für den
landwirtschaftlichen Verkehr bzw. für die öffentliche Nutzung
entbehrlich geworden und wird deshalb mit Wirkung vom 01. Juli 2017
eingezogen. Die Ankündigung der Einziehung erfolgte durch
Veröffentlichung im Mitteilungsblatt Nr. 7 der Gemeinde Friedewald vom
16.02.2017.
Mit dem Tage des Wirksamwerdens der Einziehungsverfügung endet die Eigenschaft als öffentlicher Weg bzw. Fließgewässer.
Rechtsmittelbelehrung
Diese
Verfügung wird rechtskräftig, wenn nicht innerhalb von 4 Wochen nach
ihrer Veröffentlichung schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch beim
Gemeindevorstand der Gemeinde Friedewald, Motzfelder Straße 12, 36289
Friedewald, eingelegt wird. Bei schriftlicher Erklärung ist die Frist
nur gewahrt, wenn der Einspruch vor Ablauf der Frist bei dieser Behörde
eingeht. Die Erklärung muss in deutscher Sprache abgefasst sein.
Friedewald, 18.05.2017
Noll, Bürgermeister