Amtliche Bekanntmachung der Einziehungsverfügung öffentlicher Flächen

12.05.2017

Der Feldweg in der Gemarkung Lautenhausen, Flur 3, Flurstück 94/1 sowie der Graben, Flurstück 106/1, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Regierungsbezirk Kassel, sind für den landwirtschaftlichen Verkehr bzw. für die öffentliche Nutzung entbehrlich geworden und wird deshalb mit Wirkung vom 01. Juli 2017 eingezogen. Die Ankündigung der Einziehung erfolgte durch Veröffentlichung im Mitteilungsblatt Nr. 7 der Gemeinde Friedewald vom 16.02.2017.

Mit dem Tage des Wirksamwerdens der Einziehungsverfügung endet die Eigenschaft als öffentlicher Weg bzw. Fließgewässer.

Rechtsmittelbelehrung
Diese Verfügung wird rechtskräftig, wenn nicht innerhalb von 4 Wochen nach ihrer Veröffentlichung schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch beim Gemeindevorstand der Gemeinde Friedewald, Motzfelder Straße 12, 36289 Friedewald, eingelegt wird. Bei schriftlicher Erklärung ist die Frist nur gewahrt, wenn der Einspruch vor Ablauf der Frist bei dieser Behörde eingeht. Die Erklärung muss in deutscher Sprache abgefasst sein.

Friedewald, 18.05.2017

Noll, Bürgermeister