20.03.2017
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Friedewald hat in ihrer Sitzung am 15. März 2017 den nachfolgenden Beschluss gefasst:
„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Friedewald beschließt den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3a „Hersfelder Gärten“ in Friedewald.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung ist dem in der Begründung dargestellten Lageplanauszug zu entnehmen.“
Dieser Beschluss wird hiermit nebst Lageplan gemäß § 2 Absatz 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Friedewald, 17. März 2017
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Friedewald
Dirk Noll
Bürgermeister