Öffentliche Bekanntmachung - Fauna-Flora-Habitat-(FFH-) Gebiet 5125-301 "Dreienberg bei Friedewald"

19.12.2016

Gemäß § 6 Absatz 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Friedewald wird die nachstehende „Veröffentlichung des Maßnahmenplans FFH-Gebiet 5125-301 „Dreienberg bei Friedewald“ des Regierungspräsidiums Kassel vom 16. Dezember 2016 öffentlich bekannt gemacht:

Regierungspräsidium Kassel Kassel, den 16.12.2016
Dezernat 24

Für das Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) Gebiet 5125-301 „Dreienberg bei Friedewald" liegt der Maßnahmenplan nach § 5 Abs. 1 Nr. 1.b) des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz vom 20.12.2010 (GVBl I S. 629) vor.

Das FFH-Gebiet gehört zu den Natura-2000-Gebieten, die das Land Hessen durch Verordnung vom 16. Januar 2008 rechtlich gesichert hat (Natura-2000-VO, Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen/VBl I S. 30/2008). Die Natura-2000-VO wurde am 31.10.2016 novelliert (StAnz. 46, S. 1389) und ist seit dem 1. Dezember 2016 in Kraft. Sie kann im Internet unter folgendem Link des RP-Kassel eingesehen werden.

Für dieses Gebiet wurde ein Plan aufgestellt, in dem die Maßnahmen dargestellt werden, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands für das Natura-2000-Gebiet geeignet oder im Rahmen der Überwachung erforderlich sind. In den Plan integriert sind auch die Maßnahmen für das fast deckungsgleiche und gleichnamige Naturschutzgebiet „Dreienberg bei Friedewald“.

Der Maßnahmenplan soll vorrangig durch vertragliche Vereinbarungen mit den Eigentümern oder Pächtern der Grundstücke umgesetzt werden.

Informationen über die Maßnahmenplanung für dieses Natura 2000-Gebiet sowie über die vorgesehene Umsetzung der Maßnahmen können bei folgenden Stellen eingesehen werden:

Im Auftrag
Bolz


Friedewald, 19. Dezember 2016

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Friedewald
Dirk Noll
Bürgermeister