09.12.2016 Nach § 123a HGO hat jede Gemeinde zur Information von Gemeindevertretung
und Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über Beteiligungen an
Unternehmen in der Rechtsform des Privatrechts zu erstellen.
In
dem Bericht sind die Beteiligungen an Unternehmen des Privatrechts
aufzuführen, wenn die Gemeinde mindestens 20 % der Anteile hält.
Wir
geben hiermit bekannt, dass die Gemeinde Friedewald über keine
Beteiligungen im Sinne des § 123a Abs. 1 HGO verfügt. Ein
Beteiligungsbericht nach § 123a Abs. 2 HGO wird daher nicht erstellt.
Friedewald, 06.12.2016
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Friedewald
Dirk Noll
Bürgermeister