Beteiligungsbericht der Gemeinde Friedewald gemäß § 123a Hessische Gemeindeordnung (HGO)

09.12.2016 Nach § 123a HGO hat jede Gemeinde zur Information von Gemeindevertretung und Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über Beteiligungen an Unternehmen in der Rechtsform des Privatrechts zu erstellen.

In dem Bericht sind die Beteiligungen an Unternehmen des Privatrechts aufzuführen, wenn die Gemeinde mindestens 20 % der Anteile hält.

Wir geben hiermit bekannt, dass die Gemeinde Friedewald über keine Beteiligungen im Sinne des § 123a Abs. 1 HGO verfügt. Ein Beteiligungsbericht nach § 123a Abs. 2 HGO wird daher nicht erstellt.

Friedewald, 06.12.2016

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Friedewald

Dirk Noll
Bürgermeister