Amtliche Bekanntmachung zur Bauleitplanung; hier: Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans

25.11.2016

Mit Bescheid 21/1 – Friedewald – 6 vom 21. November 2016 hat das Regierungspräsidium Kassel die von der Gemeindevertretung Friedewald am 15. November 2016 festgestellte 4. Änderung des Flächennutzungsplanes genehmigt.

Mit dieser Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Absatz 5 BauGB wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam.

Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und zusammenfassender Erklärung, die über die Art und Weise wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Plan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, Auskunft gibt, kann vom heutigen Tage in der Gemeindeverwaltung, Motzfelder Straße 12, 36289 Friedewald, Zimmer 7, während der allgemeinen Dienststunden, montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und montags, dienstags, donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Absatz 1 BauGB eine Verletzung der nach § 214 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Friedewald unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Friedewald, den 25. November 2016

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Friedewald

Dirk Noll
Bürgermeister