Amtliche Bekanntmachung zur Bauleitplanung; hier: Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans

25.11.2016
Mit Bescheid 21/1 – Friedewald – 6 vom 21. November
2016 hat das Regierungspräsidium Kassel die von der Gemeindevertretung
Friedewald am 15. November 2016 festgestellte 4. Änderung des
Flächennutzungsplanes genehmigt.
Mit dieser Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Absatz 5 BauGB wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam.
Die
4. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und
zusammenfassender Erklärung, die über die Art und Weise wie die
Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung in dem Plan berücksichtigt wurden, und aus welchen
Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden
anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, Auskunft gibt, kann
vom heutigen Tage in der Gemeindeverwaltung, Motzfelder Straße 12, 36289
Friedewald, Zimmer 7, während der allgemeinen Dienststunden, montags
bis freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und montags, dienstags,
donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie mittwochs von 14.00 Uhr
bis 18.00 Uhr, eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden.
Es
wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Absatz 1 BauGB eine
Verletzung der nach § 214 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten
Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel des Abwägungsvorgangs nach §
214 Absatz 3 Satz 2 BauGB dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht
innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber
der Gemeinde Friedewald unter Darlegung des die Verletzung begründeten
Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Friedewald, den 25. November 2016
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Friedewald
Dirk Noll
Bürgermeister