17.08.2016 Mit Ablauf des 31. August 2016 sind in diesem Jahr wieder die Ämter der Wildschadenschätzer zu bestellen.
Der Wildschadenschätzer fungiert als Sachverständiger, um im Falle eines jagdrechtlichen Vorver-fahrens (Wildschadensverfahren), die Art, den Umfang und die Schadenshöhe der geschädigten landwirtschaftlichen Fläche festzustellen. Dies geschieht jedoch nur, wenn sich die Parteien, hier der Geschädigte und der Schadensersatzpflichtige, nicht im Vorfeld gütlich einigen konnten. Von daher wäre es von Vorteil, wenn Interessierte über eine entsprechende landwirtschaftliche Kenntnis verfügen.
Selbstverständlich werden von der Gemeinde auch Lehrgänge zur Durchführung einer solchen Schätzung angeboten (ohne Kostenbeteiligung des Wildschadenschätzers).
Die Gemeinde Friedewald plant, das Amt des Wildschadenschätzers zum 1. September 2016 mit möglichst 3 Schätzerinnen oder Schätzern zu besetzen, die für die Gesamtgemeinde Friedewald sowie für die Gemarkung im Außenbereich „Meckbach/Kathus“ eingesetzt werden könnten. Die Amtszeit der Wildschadenschätzer beträgt 4 Jahre. Es wird eine Entschädigung nach Stundenaufwand entrichtet.
Konnten wir Ihr Interesse wecken? Dann melden Sie sich bitte bei der Gemeinde Friedewald, Herrn Huff, Telefon 06674/921040.