Informationen zu Grabeinebnungen auf dem Friedhof in Friedewald

06.07.2016 Nach der derzeit gültigen Friedhofsordnung beträgt die Ruhezeit bis zur Wiederbelegung einer Grabstätte auf dem Friedhof Friedewald 25 Jahre. Bei Grabstätten, die Sie bereits vor dem 01.01.2014 erworben haben, beträgt die Nutzungszeit noch 30 Jahre.

Grabmale, Grabeinfassungen und sonstige Grabausstattungen dürfen vor Ablauf der Ruhezeit entfernt werden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass hierfür grundsätzlich im Vorfeld die Zustimmung der Friedhofsverwaltung einzuholen ist.

Wird diese erteilt, ist die Grabstätte von den Nutzungsberechtigten oder einem Beauftragten bis auf die Trittplatteneinfassungen abzuräumen. Alle Teile der Grabstätte sind zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Anschließend ist die Grabstätte mit Mutterboden auf das Niveau des umgebenden Geländes aufzufüllen, einzuebnen und mit Rasen anzusäen.

Bereits gezahlte Gebühren für das Nutzungsrecht werden grundsätzlich nicht erstattet. Zur Abgeltung der zukünftigen Mäh- und Pflegekosten bis zum Ablauf der Ruhefrist ist von den Antragstellern eine Gebühr zu entrichten. Diese beläuft sich bei einem Einzelgrab auf 30,00 Euro, bei einem Doppelgrab auf 60,00 Euro und bei einem Urnengrab auf 20,00 Euro pro angefangen Jahr der restlichen Ruhezeit.

Sofern Sie diesbezüglich noch Rückfragen haben sollten, steht Ihnen die Friedhofsverwaltung (Frau Range) unter Tel. 06674/9210-60 bzw. jennifer.range@friedewald-hessen.de gerne zur Verfügung.

Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.