Befahren der Straße hinter dem Schlosshotel

20.05.2016 Aus gegebenem Anlass möchten wir erneut alle Verkehrsteilnehmer darauf hinweisen, dass die Straße hinter dem Schlosshotel, welche als Einbahnstraße von der Motzfelder Straße bis Höhe Schloss verläuft, nur für den Anliegerverkehr freigegeben ist und einer Tonnagebeschränkung unterliegt.

Der Begriff „Anlieger“ bezeichnet die Personen, die in einer bestimmen rechtlichen Beziehung zu einem Grundstück stehen. Das Zusatzschild „Anlieger frei“ erlaubt diesem Personenkreis die Durchfahrt auf einer ansonsten gesperrten Straße.

Wir möchten nochmals darauf aufmerksam machen, dass diese Straße nicht für den Durchgangsverkehr vorgesehen ist und bitten freundlich um Kenntnisnahme und Beachtung.

Dirk Noll
Bürgermeister als Straßenverkehrsbehörde