Öffentliche Bekanntmachung - 4. Änderung des FNP sowie 4. Änderung des B-Planes Nr. 23 "Gewerbegebiet Nord"

04.04.2016

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Friedewald

4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Friedewald sowie 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Gewerbegebiet Nord“;
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Friedewald hat in ihrer Sitzung am 19. Juni 2013 die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. In ihrer Sitzung am 24. Februar 2016 hat die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Gewerbegebiet-Nord“ gefasst.

Nach § 3 Absatz 1 BauGB sind die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Friedewald über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu informieren. Ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu dieser öffentlichen Darlegung liegen die o. a. Planungen in der Zeit vom

Donnerstag, den 14. April 2016, bis einschließlich Freitag, den 29. April 2016,

im Rathaus der Gemeinde Friedewald, Motzfelder Straße 12, Zimmer 7, während der Dienststunden zur Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslagefrist können Anregungen und Bedenken zur o. a. Bauleitplanung von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Geltungsbereiche sind in den untenstehenden Abbildungen dargestellt.

Wir geben der Bevölkerung hiervon Kenntnis.

Friedewald, 30. März 2016

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Friedewald

Dirk Noll
Bürgermeister