Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Friedewald
Ermittlung von Bodenrichtwerten

24.03.2016
Die Gutachterausschüsse für Immobilienwerte für den Bereich der Landkreise Hersfeld-Rotenburg, Schwalm-Eder, Werra-Meißner sowie den Bereich der Städte Bad Hersfeld und Eschwege haben in Ihren Bodenrichtwertsitzungen im November und Dezember 2015 durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes (Bodenrichtwerte) für das Gebiet der Gemeinde Friedewald ermittelt.
Die Bodenrichtwertermittlung bezieht sich auf den Stichtag 01.01.2016.
Gemäß § 14 Absatz 6 der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs (DVO-BauGB vom 17.04.2007 in der derzeit gültigen Fassung) werden die ermittelten Bodenrichtwerte in der Zeit vom
11. April 2016 bis 11. Mai 2016
bei der Gemeindeverwaltung Friedewald, Motzfelder Straße 12, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Zimmer 1 öffentlich ausgelegt. Während dieses Zeitraumes können die Unterlagen eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 196 Abs. 3 Satz 2 des Baugesetzbuches Jedermann Auskünfte über die Bodenrichtwerte bei der Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse an folgenden Standorten verlangen kann:
Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze),
( 05681/7704-2165 und -2126 )
GS-GAA-AfB-HR@hvbg.hessen.de
Goldbachstraße 12a, 37269 Eschwege, ( 05681/7704-2550)
GS-GAA-AfB-HR@hvbg.hessen.deWir geben der Bevölkerung hiervon Kenntnis.
Friedewald, 21. März 2016
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Friedewald
Dirk Noll
Bürgermeister