öffentl. Bekanntmachung - Flurbereinigungsverfahren Schenklengsfeld-Erdmannrode

16.03.2016
Ladung
Im Flurbereinigungsverfahren
Schenklengsfeld-Erdmannrode – F 998 -,
Landkreis Hersfeld-Rotenburg wird zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zur Anhörung der Beteiligten
gemäß § 59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom
16.03.1976 - BGBl. I, S. 546 - in der derzeit gültigen Fassung - ein
Termin anberaumt auf
Dienstag, den 19.04.2016 um 19.00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus in Schenklengsfeld-Erdmannrode, Ottegasse 7.
Zu
diesem Termin werden alle am Flurbereinigungsverfahren beteiligten
Teilnehmer sowie die Nebenbeteiligten gemäß § 10 FlurbG, insbesondere
die Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden
Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen
Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen
oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken, eingeladen.
Nebenbeteiligte sind auch die Eigentümer von nicht zum
Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung
fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes
mitzuwirken haben (§ 56 FlurbG).
Der Flurbereinigungsplan des Flurbereinigungsverfahrens Schenklengsfeld-Erdmannrode liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten
von Dienstag, 12.04.2016 bis Donnerstag, 14.04.2016
jeweils von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus in Schenklengsfeld-Erdmannrode, Ottegasse 7
aus.
Zur Auskunftserteilung sind Bedienstete des Amtes für Bodenmanagement Homberg (Efze) - Flurbereinigungsbehörde - anwesend.
Jedem
Teilnehmer wird ein Auszug aus dem Flurbereinigungsplan (Nachweis des
Neuen Bestandes mit ggf. ergänzenden Anlagen) zugestellt.
Diese Auszüge aus dem Flurbereinigungsplan sind zum Anhörungstermin mitzubringen.
Beteiligte,
die an der Teilnahme am Termin verhindert sind, können sich durch einen
mit schriftlicher Vollmacht versehenen Bevollmächtigten vertreten
lassen.
Vollmachtsvordrucke sind beim Amt für Bodenmanagement Homberg
(Efze) - Flurbereinigungsbehörde -, Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg
(Efze) erhältlich.
Wer zum Inhalt des Flurbereinigungsplanes keine Fragen hat, braucht zu dem Anhörungstermin nicht zu erscheinen.Beteiligte, die Einwendungen vorbringen wollen, werden auf folgende
Rechtsbehelfsbelehrung
hingewiesen:
Gegen diesen Flurbereinigungsplan kann sowohl im Anhörungstermin am 19.04.2016 als auch innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin
bei der Flurbereinigungsbehörde beim Amt für Bodenmanagement Homberg
(Efze), Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze), Widerspruch erhoben
werden.
Die Zwei-Wochen-Frist wird
auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der Spruchstelle für
Flurbereinigung beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und
Geoinformation, Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden, erhoben wird.
Der Lauf der Zwei-Wochen-Frist beginnt am 20.04.2016.Vor dem Anhörungstermin eingehende Widersprüche können nicht berücksichtigt werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Homberg (Efze), den 08.03.2016
gez.
LS
Koch
Ltd. Vermessungsdirektor