Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Friedewald
7. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 zur Ausweisung eines „Gewerbegebietes-West“ in Friedewald
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3

23.02.2016

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Friedewald hat in ihrer Sitzung am 14. Mai 2014 die Aufstellung der vorgenannten Bauleitpläne beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Friedewald, Flur 16, Flurstücke 5/1, 5/2, 6/1, 6/2, 7, 8, 9/1 und eine Teilfläche des Flurstücks 19/2 sowie Abschnitte zweier Wegeparzellen der Flur 16. Die Aufstellungsbeschlüsse wurden am 5. Juni 2014 öffentlich bekanntgemacht.

Das rd. 7,0 Hektar große Gebiet soll hauptsächlich für eine gewerbliche Nutzung entwickelt werden. Der gesamte Bereich wird intensiv eingegrünt; das Oberflächenwasser in einer natürlich auszubauenden Rückhaltung gesammelt.

Die erforderliche 7. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt gemäß § 8 Absatz 3 BauGB gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 im sog. Parallelverfahren.

Nach § 3 Absatz 1 BauGB sind die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Friedewald über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu informieren. Ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu dieser öffentlichen Darlegung liegen die o. a. Planungen für die Dauer von 2 Wochen in der Zeit von

Freitag, den 11. März 2016 bis einschließlich Dienstag, den 29. März 2016

im Rathaus der Gemeinde Friedewald, Motzfelder Straße 12, Zimmer 7, während der Dienststunden zur Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslagefrist können Anregungen und Bedenken zur o. a. Bauleitplanung von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Geltungsbereiche sind in den nachstehenden Abbildungen dargestellt.Wir geben der Bevölkerung hiervon Kenntnis.Friedewald, 22. Februar 2016



Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Friedewald

Dirk Noll
Bürgermeister