19.02.2016 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
DER GEMEINDE FRIEDEWALD
Bauleitplanung der Gemeinde Friedewald;hier: Genehmigung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans
Mit Bescheid 21/1 – Friedewald – 6 vom 10. Februar 2016 hat das Regierungspräsi-dium Kassel die von der Gemeindevertretung Friedewald am 04. November 2015 festgestellte 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Überm losen Holz“ im Kernort Friedewald genehmigt.
Mit dieser Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Absatz 5 BauGB wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam.
Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und zusammenfas-sender Erklärung, die über die Art und Weise wie die Umweltbelange und die Ergeb-nisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Plan berücksichtigt wur-den, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Be-tracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, Auskunft gibt, kann vom heutigen Tage in der Gemeindeverwaltung, Motzfelder Straße 12, 36289 Friedewald, Zimmer 7, während der allgemeinen Dienststunden, montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und montags, dienstags, donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Absatz 1 BauGB eine Verletzung der nach § 214 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor-schriften und Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekannt-machung schriftlich gegenüber der Gemeinde Friedewald unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Friedewald, den 19. Februar 2016
Der Gemeindevorstand
Der Gemeinde Friedewald
Dirk Noll
Bürgermeister