Öffentliche Bekanntmachung - Bauleitplanung zur Änderung des Sondergebietes Fotovoltaik - Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan

21.01.2016

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Sondergebiet Fotovoltaik“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Friedewald hat in ihrer Sitzung am 20. Januar 2016 den nachfolgenden Beschluss gefasst:

„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Friedewald beschließt gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Sondergebiet Fotovoltaik“.
Der Beschluss betrifft die Änderung des wirksamen Bebauungsplanes im südlichen und westlichen Teilbereich zur Umwandlung von Flächen für Fotovoltaik zu Gewerbefläche (markierter Bereich im beigefügten Lageplan).“

Gleichzeitig soll der Flächennutzungsplan für das o. a. Gebiet gemäß § 8 Absatz 3 BauGB geändert werden (sogenanntes Parallelverfahren).

Dieser Beschluss wird hiermit nebst Lageplan gemäß § 2 Absatz 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Friedewald, 21. Januar 2016

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Friedewald

Dirk Noll
Bürgermeister

Abb: Geltungsbereich 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22