Öffentliche Bekanntmachung - Bauleitplanung zur Änderung des
Sondergebietes Fotovoltaik - Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan

21.01.2016
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Sondergebiet Fotovoltaik“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Friedewald hat in ihrer Sitzung am 20. Januar 2016 den nachfolgenden Beschluss gefasst:
„Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Friedewald beschließt gemäß § 2 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 22 „Sondergebiet Fotovoltaik“.
Der
Beschluss betrifft die Änderung des wirksamen Bebauungsplanes im
südlichen und westlichen Teilbereich zur Umwandlung von Flächen für
Fotovoltaik zu Gewerbefläche (markierter Bereich im beigefügten
Lageplan).“
Gleichzeitig soll der Flächennutzungsplan
für das o. a. Gebiet gemäß § 8 Absatz 3 BauGB geändert werden
(sogenanntes Parallelverfahren).
Dieser Beschluss wird hiermit nebst Lageplan gemäß § 2 Absatz 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Friedewald, 21. Januar 2016
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Friedewald
Dirk Noll
Bürgermeister
Abb: Geltungsbereich 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22