03.11.2015 Am 1. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Damit treten zugleich neue Regelungen in Kraft, die von Bürgerinnen und Bürgern, zum Beispiel bei einem Wohnungswechsel, künftig zu beachten sind.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Ab dem 1. November 2015 hat der Meldepflichtige bei einer An- oder Ummeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Einzug bestätigt.
Der Auszug aus einer Wohnung muss vom Wohnungsgeber nur bestätigt werden, wenn ein Wegzug ins Ausland erfolgt. Wohnungsgeber ist der Eigentümer als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer zur Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle. Wohnungsgeber ist auch, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt.
Das amtliche Formular für die Bestätigung des Wohnungsgebers finden Sie auf unserer Homepage www.gemeinde-friedewald.de unter Downloads/Formulare und liegt auch im Bürgerbüro, Zimmer 2, für Sie zur Abholung bereit. Diese Bescheinigung ist bei der Anmeldung mitzubringen; eine Vorlage des Mietvertrages ist hierfür nicht ausreichend.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an das Bürgerbüro der Gemeinde Friedewald, Frau Range, unter der Telefonnummer 06674-921060 wenden.