Neuwahl einer/s Schiedsmannstellvertreters/vertreterin in der Gemeinde Friedewald

25.09.2015

In der Gemeinde Friedewald ist das Amt des Schiedsmannstellvertreters bzw. der Schiedsmannstellvertreterin ab dem 27.11.2015 nicht mehr besetzt.
Um die Vertretung der derzeitigen Schiedsfrau zu gewährleisten, ist dieses Amt des/der Schiedsmannstellvertreters/vertreterin zum vorgenannten Datum neu zu besetzen.
Die Aufgaben des Schiedsamtes werden von Schiedspersonen zur Schlichtung von streitigen Rechtsangelegenheiten wahrgenommen. Diese sind ehrenamtlich tätig.
Die Schiedspersonen werden von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Bis zum Amtsantritt der gewählten Person bleibt die bisherige Schiedsperson im Amt.
Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

Das Amt kann nicht bekleiden,
1)      wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
2)      eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde,
3)      wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist,
4)      wird die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt,
5)      wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergeschäftes), als Berufsrichter/in oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist.

In das Amt soll nicht berufen werden, wer
1.       bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 75. Lebensjahr vollendet haben wird,
2.       nicht im Bezirk des Schiedsamtes wohnt,
3.       durch sonstige, nicht unter Abs. 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Die in das Amt gewählte Person bedarf der Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichts.

Interessierte Personen, die sich zu Wahl stellen wollen, werden gebeten, sich
bis zum 16. Oktober 2015
bei der Gemeindeverwaltung, Herrn Huff, Tel. (0 66 74) 92 10 40 zu melden.