Öffentliche Bekanntmachung über die 6. Änderung des
Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 zur
Ausweisung eine Neubaugebietes \"Überm losen Holz\" in Friedewald;
hier: Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Bau

17.09.2015
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Friedewald hat
in ihrer Sitzung am 16. September 2015 beschlossen, aus formalen Gründen
die o. a. Bauleitpläne erneut öffentlich auszulegen. Die
Geltungsbereiche dieser Pläne sind in den beiliegenden Übersichtskarten
dargestellt.
Ziel der Bauleitpläne ist es, eine
bedarfsorientierte Wohnbauentwicklung in der Kerngemeinde vorzubereiten.
Dabei sind die zum Teil schon vorhandenen Erschließungsanlagen zu
beachten.
Details zum bisherigen Verfahren:
1. Im September/ Oktober 2014 fand die frühzeitige Beteiligung der Bürger und Behörden gemäß §§ 3 und 4 Absatz 1 BauGB statt.
2.
Während der Offenlegung und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 und 4 Absatz
2 BauGB im Februar / März 2015 wurden in den Stellungnahmen der
Behörden verschiedene umweltbezogene Informationen gegeben. Diese
Informationen, Anregungen und Bedenken wurden im weiteren
Planungsprozess in die Planentwürfe eingearbeitet.
3. Damit
waren wesentliche Planänderungen verbunden, so dass die Bauleitpläne
gemäß § 4a Absatz 3 BauGB im Mai / Juni 2015 nochmals offengelegt
wurden; im Anschluss daran war die Planung beschlussreif. Die Beschlüsse
(Feststellungsbeschluss 6. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie
Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 26) wurden am 17. Juni 2015 gefasst.
4.
Im Juli 2015 wurde die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes beim
Regierungspräsidium Kassel zur Genehmigung vorgelegt. Nach erfolgter
Genehmigung sollte dann der Bebauungsplan Nr. 26 durch Bekanntmachung
rechtskräftig werden.
5. Ende August 2015 folgte die
Empfehlung der Genehmigungsbehörde, für die Flächennutzungsplanänderung
wegen eines Formfehlers den Verfahrensschritt gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
zu wiederholen. Bei dieser Wiederholung sollte auch die Würdigung der
Stellungnahme der Regionalplanung im Verfahren gemäß § 3 Absatz 2 und §
4a Absatz 3 BauGB nochmals geprüft werden. In dieser Stellungnahme wurde
angeregt, im Gegenzug zur geplanten Wohnbauentwicklung im Bereich
„Überm Losen Holz“ auf Flächennutzungsplanebene andere Wohnbauflächen im
Gemeindegebiet, die nicht vorrangig in Anspruch genommen werden sollen,
zurückzunehmen.
Vor diesem Hintergrund werden die Bauleitpläne zum Gebiet „Überm Losen Holz“ nochmals öffentlich ausgelegt.
Gemäß
§ 3 Absatz 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Absatz 2
BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange) werden die Entwürfe der 6. Flächennutzungsplanänderung und des
Bebauungsplans Nr. 26 einschließlich Begründung, Umweltbericht und der
umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden zu jedermanns Einsicht in
der Zeit vom
28.09. bis einschließlich 30.10.2015
im
Rathaus der Gemeinde Friedewald, 36289 Friedewald, Motzfelder Straße
12, Zimmer 7, während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung, jedoch
außerhalb der gesetzlichen oder ortsüblichen Feiertage, erneut
öffentlich ausgelegt. Hierbei wird Gelegenheit gegeben, während der
erneuten öffentlichen Auslegung Anregungen schriftlich einzureichen oder
mündlich zu Protokoll zu geben.
Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4b BauGB ist die Durchführung der Verfahrensschritte dieses Bauleitverfahrens einem Dritten übertragen worden.
Friedewald, den 17.09.2015
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Friedewald
Dirk Noll
Bürgermeister