Öffentliche Bekanntmachung über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 zur Ausweisung eine Neubaugebietes \"Überm losen Holz\" in Friedewald;
hier: Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Bauge

17.09.2015
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Friedewald hat in ihrer Sitzung am 16. September 2015 beschlossen, aus formalen Gründen die o. a. Bauleitpläne erneut öffentlich auszulegen. Die Geltungsbereiche dieser Pläne sind in den beiliegenden Übersichtskarten dargestellt.
Ziel der Bauleitpläne ist es, eine bedarfsorientierte Wohnbauentwicklung in der Kerngemeinde vorzubereiten. Dabei sind die zum Teil schon vorhandenen Erschließungsanlagen zu beachten.
Details zum bisherigen Verfahren:
1. Im September/ Oktober 2014 fand die frühzeitige Beteiligung der Bürger und Behörden gemäß §§ 3 und 4 Absatz 1 BauGB statt.
2. Während der Offenlegung und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 und 4 Absatz 2 BauGB im Februar / März 2015 wurden in den Stellungnahmen der Behörden verschiedene umweltbezogene Informationen gegeben. Diese Informationen, Anregungen und Bedenken wurden im weiteren Planungsprozess in die Planentwürfe eingearbeitet.
3. Damit waren wesentliche Planänderungen verbunden, so dass die Bauleitpläne gemäß § 4a Absatz 3 BauGB im Mai / Juni 2015 nochmals offengelegt wurden; im Anschluss daran war die Planung beschlussreif. Die Beschlüsse (Feststellungsbeschluss 6. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 26) wurden am 17. Juni 2015 gefasst.
4. Im Juli 2015 wurde die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes beim Regierungspräsidium Kassel zur Genehmigung vorgelegt. Nach erfolgter Genehmigung sollte dann der Bebauungsplan Nr. 26 durch Bekanntmachung rechtskräftig werden.
5. Ende August 2015 folgte die Empfehlung der Genehmigungsbehörde, für die Flächennutzungsplanänderung wegen eines Formfehlers den Verfahrensschritt gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zu wiederholen. Bei dieser Wiederholung sollte auch die Würdigung der Stellungnahme der Regionalplanung im Verfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4a Absatz 3 BauGB nochmals geprüft werden. In dieser Stellungnahme wurde angeregt, im Gegenzug zur geplanten Wohnbauentwicklung im Bereich „Überm Losen Holz“ auf Flächennutzungsplanebene andere Wohnbauflächen im Gemeindegebiet, die nicht vorrangig in Anspruch genommen werden sollen, zurückzunehmen.
Vor diesem Hintergrund werden die Bauleitpläne zum Gebiet „Überm Losen Holz“ nochmals öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Absatz 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) werden die Entwürfe der 6. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans Nr. 26 einschließlich Begründung, Umweltbericht und der umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom
28.09. bis einschließlich 30.10.2015
im Rathaus der Gemeinde Friedewald, 36289 Friedewald, Motzfelder Straße 12, Zimmer 7, während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung, jedoch außerhalb der gesetzlichen oder ortsüblichen Feiertage, erneut öffentlich ausgelegt. Hierbei wird Gelegenheit gegeben, während der erneuten öffentlichen Auslegung Anregungen schriftlich einzureichen oder mündlich zu Protokoll zu geben.
Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4b BauGB ist die Durchführung der Verfahrensschritte dieses Bauleitverfahrens einem Dritten übertragen worden.
Friedewald, den 17.09.2015
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Friedewald
Dirk Noll
Bürgermeister